Neuheim setzt Ergänzungswahl für Gemeinderatsmitglied fest
Wie die Gemeinde Neuheim mitteilt, findet die Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderats für die Legislatur 2023 bis 2026 am 26. November 2023 statt.
Wie bereits von der Gemeinde Neuheim mitgeteilt wurde, hat der amtierende Gemeinderat Yusuf Erkan per 31. Oktober 2023 demissioniert.
Da ein Nachrücken aufgrund der Majorzwahl nicht möglich ist, wird eine Ergänzungswahl stattfinden.
Gemäss Paragraf 62 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG) werden Ersatzwahlen für gemeindlichen Behörden vom Gemeinderat festgesetzt.
Wahlvorschläge sind der Gemeindekanzlei einzureichen
Sie sind in der Regel innert vier Monaten seit Freiwerden des Sitzes durchzuführen.
Die Ergänzungswahl wird daher auf Sonntag, 26. November 2023 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 21. Januar 2024, statt.
Am 31. August 2023 (§ 29 WAG) wird die Wahl zudem im Amtsblatt ausgeschrieben.
Wahlvorschläge sind der Gemeindekanzlei (Paragraf 31 WAG) bis am Montag, 18. September 2023, 17 Uhr einzureichen.