In der Gemeinde Klingnau stehen Ersatzwahlen an
Wie die Gemeinde Klingnau informiert, findet am 26. März 2023 die Ersatzwahl für einen Stadtammann und zwei Mitglieder des Stadtrats statt.

In Klingnau haben Stadtammann Reinhard Scherrer und Stadträtin Elvira Mrose ihren Rücktritt eingereicht.
Aufgrund der Demissionen hat der Stadtrat die Ersatzwahl für den Stadtammann und zwei Mitglieder des Stadtrats für die laufende Amtsperiode 2022 bis 2025 auf den 26. März 2023 festgelegt.
Die Ersatzwahlen erfolgen nach den Regeln eines ersten Wahlgangs an der Urne. Eine stille Wahl ist im ersten Wahlgang nicht möglich.
Bis 10. Februar 2023 kann man seine Kandidatur einreichen
Wahlvorschläge sind von mindestens zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Klingnau zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Freitag, 10. Februar 2023, 12 Uhr einzureichen.
Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Als Stadtammann kann nur gewählt werden, wer bereits Behördenmitglied ist
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Als Stadtammann kann jemand nur gewählt werden, wenn er gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied der Behörde ist.