Koblenz erinnert an die korrekte Entsorgung von Grünabfall
Wie die Gemeinde Koblenz informiert, darf der Wald nicht als «Komposthaufen» missbraucht werden. Wer Grüngut im Wald entsorgt, macht sich strafbar.
Die Gemeinde Koblenz bittet um korrekte Entsorgung des Grünabfalls.
Der Wald darf nicht als «Komposthaufen» und natürlich auch nicht als «Abfalldeponie» missbraucht werden.
Grün- und Gartenabfälle, Kompost, Rasenschnitt, Obstbaumschnitt, Wurzelstöcke, verregnetes Heu, Schnitzelholz et cetera sind ausserhalb des Waldes fachgerecht zu entsorgen.
Wald wird durch Grüngut-Abfall nachteilig beeinflusst
Wer beispielsweise Rasenschnittgut im Wald deponiert, trägt an dieser Stelle eine grosse Menge organisches Material, im Endeffekt Dünger in den Waldboden ein, wodurch die Lebensbedingungen für Pflanzen und Mikroorganismen verändert werden.
Wer illegal Grün- und andere Abfälle jeglicher Art im Wald entsorgt, beeinflusst den Wald nachteilig und macht sich gemäss Waldgesetz strafbar.
Die Gemeinde bittet das Abfallreglement sowie den Entsorgungskalender der Gemeinde Koblenz zu beachten.