Baden: Nebenverdienst? Kindsvater mit Trans-Videos erpresst
Eine Frau drohte ihrem Ex-Partner damit, Trans-Videos mit sexuellen Inhalten zu veröffentlichen. Dafür steht sie nun vor dem Bezirksgericht Baden.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau drohte ihrem Ex-Partner mutmasslich damit, Trans-Videos zu veröffentlichen.
- Ausserdem soll sie auch gefälschte Dokumente vor Gericht vorgelegt haben.
- Nun musste sie sich vor dem Bezirksgericht Baden verantworten, das Urteil steht noch aus.
Eine 45-jährige Frau steht in Baden AG vor Gericht wegen versuchter Nötigung, mehrfacher Urkundenfälschung und versuchtem Betrug: Die Frau soll ihrem Ex-Partner mit der Veröffentlichung von «Nacktfotos mit sexuellem Bezug» gedroht haben. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».
Diese Nackbilder hätte den Vater ihrer beiden Kinder dazu bewegen sollen, die Aufzeichnung eines Streits auf seinem Handy zu löschen.
Angebot als transsexuelle Prostituierte
Zusätzlich wird sie beschuldigt, gefälschte Bilder in Unterhaltszahlungsverfahren eingereicht zu haben. Diese sollten belegen, dass ihr Ex-Partner sich online als transsexuelle Prostituierte anbietet. So generiere er zusätzliches Einkommen, weshalb er mehr Unterhalt zahlen sollte.

Der Mann bestreitet die heftigen Vorwürfe. Er erklärt vor Gerichtspräsident Christian Bolleter, dass er zur Veröffentlichung des sexuellen Inhalts nicht zugestimmt habe. Tatsächlich handelte es sich um Privatvideos.
Aussage gegen Aussage
Auf Nachfrage des Richters gibt er an: «Ich gehe davon aus», dass seine Ex-Partnerin die Ausdrucke selbst erstellt hat, wie die «Aargauer Zeitung» weiter berichtet. Beweisen kann er dies jedoch nicht.
Die Beschuldigte weist alle Vorwürfe zurück: «Es gab Streit, weil er mich nicht gehen lassen wollte», sagt sie. Sie gibt zu, in der Hitze des Gefechts mit der Veröffentlichung der Videos gedroht zu haben. Dies bereue sie allerdings im Nachhinein.
Verteidigung fordert Freispruch
Die Verteidigerin beantragt einen vollständigen Freispruch. Sie argumentiert, dass es keine Beweise für eine Beteiligung ihrer Mandantin gebe.
Sie betont: «Das wackelige Anklagekonstrukt ist zusammengebrochen.» Die Beschuldigte äusserte sich ausserdem erleichtert: Endlich wollte jemand wissen, wie es zum Streit gekommen ist.
Die Verhandlung musste aufgrund der späten Uhrzeit unterbrochen werden. Das Urteil wird telefonisch bekannt gegeben.