Birmenstorf nimmt Kulturlandplan Materialabbaugebiet Grosszelg an
Wie die Gemeinde Birmenstorf mitteilt, wurde am 12. März 2023 die Teiländerung zur Nutzungsplanung Kulturlandplan Materialabbaugebiet Grosszelg angenommen.
An der Referendumsabstimmung vom l12. März 2023 wurde die Teiländerung Nutzungsplanung Kulturlandplan Materialabbaugebiet Grosszelg bei einer hohen Stimmbeteiligung von 56,1 Prozent mit 567 Ja- (52,6 Prozent) zu 511 (47,4 Prozent) Nein-Stimmen, angenommen.
Nach Rechtskraft des Abstimmungsergebnisses wird die Publikation der Rechtsgültigkeit auf der Webseite (amtliches Publikationsorgan) und im kantonalen Amtsblatt erfolgen.
Die 30-tägige Beschwerdefrist läuft
Mit der Publikation beginnt eine 30-tägige Beschwerdefrist, wobei zur Beschwerde nicht legitimiert ist, wer es unterlassen hat, im Rahmen der öffentlichen Auflage Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte.
Zudem werden die vollständigen Planunterlagen dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, zum Genehmigungsverfahren zugestellt.
Erst mit Genehmigungsentscheid des Regierungsrates wird die Teiländerung der Nutzungsplanung rechtskräftig.
Danach kann die RMK Kies das Baugesuchsverfahren zum Kiesabbau einleiten.