Die Gemeinde Wettingen setzt den Hochwasserschutz um
Wie die Gemeinde Wettingen mitteilt, soll der Einwohnerrat ein Kreditbegehren von 27‘640'000 Franken für den Hochwasserschutz gutheissen.
Für den Hochwasserschutz und die wasserbauliche Revitalisierung des Dorfbachs / Gottesgrabens von Friedhof Brunnenwiese bis Altenburgstrasse soll der Einwohnerrat ein Kreditbegehren von 27‘640'000 Franken mit einem Anteil der Einwohnergemeinde von 9'944'440 Franken gutheissen.
Mit der Umsetzung soll 2026 begonnen werden und die Bauzeit beträgt sechs bis sieben Jahre.
Der Hochwasserschutz ist eine bundesgesetzliche Aufgabe, mit der die Kantone zur Sicherstellung des Schutzes vor Hochwassergefahren verpflichtet werden.
Alle öffentlichen Gewässer befinden sich im Eigentum des Kantons.
Siedlungsgebiet der Gemeinde sind Hochwassergefahren ausgesetzt
Der Kanton ist gehalten, den Hochwasserschutz, insbesondere in Siedlungsgebieten, mit den Gemeinden innert nützlicher Frist sicherzustellen.
Die kantonalen Gefahrenkarten zeigen auf, dass das Siedlungsgebiet der Gemeinde Wettingen Hochwassergefahren mit erheblichem Schadenspotenzial ausgesetzt ist.
Der Einwohnerrat hat am 22. Juni 2017 einen Projektierungskredit zur Erarbeitung eines Hochwasserschutzprojekts bewilligt.
Seitdem wurde in enger Zusammenarbeit mit Bund und Kanton das Wasserbauprojekt zum Ausbau der Hochwassersicherung und der Revitalisierung des Dorfbachs/Gottesgrabens erstellt.
Kostenverteilung
Die Kosten für den Hochwasserschutz, die Revitalisierung sowie die Sanierung von Kanalisationsleitungen, die Belagssanierung von Restflächen und die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung betragen gemäss Kostenvoranschlag 27'640‘000 Franken inklusive Mehrwertsteuer.
Darüber hinaus führen die Werke Arbeiten für 1'081'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer aus.
Der Bund, der Kanton, der ewz naturemade star-Fonds und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) beteiligen sich mit 17'695'560 Franken inklusive Mehrwertsteuer an den Arbeiten zum Hochwasserschutz des Siedlungsgebiets und der Revitalisierung des Dorfbachs.
Der Kostenanteil der Einwohnergemeinde beläuft sich damit auf 7‘583‘440 Franken inklusive Mehrwertsteuer zulasten Gewässerbau, 1'445'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer zulasten Gemeindestrassenbau und 916'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer zulasten Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung.
Die Ausführung wird bis 2032 dauern
Nach der Kreditgenehmigung sollen das Vorhaben der Bevölkerung vorgestellt und Mitte 2024 der Baukredit zur Volksabstimmung unterbreitet werden.
Die etappenweise Ausführung wird voraussichtlich von 2026 bis 2032 dauern.