Turgi

Die Landstrasse in Turgi wird saniert und ausgebaut

Gemeinde Turgi
Gemeinde Turgi

Baden,

Wie die Gemeinde Turgi mitteilt, wird die Landstrasse im Innerortsbereich saniert und neugestaltet. Das Projekt wird vom 3. Juli bis 14. August 2023 aufgelegt.

Das Gemeindehaus in Turgi.
Das Gemeindehaus in Turgi. - Nau.ch / jpix.ch

Die Landstrasse führt als die südliche Ortsdurchfahrt von Gebenstorf durch Turgi nach Baden und ist sanierungsbedürftig.

Die Beläge weisen ein sehr hohes Alter auf und haben ihre Lebensdauer erreicht beziehungsweise überschritten. Öffentliche Auflage des Bauprojektes steht bevor.

Es sieht die Sanierung und Neugestaltung der Landstrasse im Innerortsabschnitt auf einer kompletten Länge von 1245 Metern vor.

Neu wird die Bushaltestelle Wil vor der Abfahrt Wildenstichstrasse realisiert.

Sämtliche Querungen erhalten Fussgängerinseln

Dadurch soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls eine Buslinienführung Wil-Bahnhof Turgi ermöglicht werden kann.

Die Bushaltestellen Wil und Sitten werden neu behindertengerecht ausgeführt.

Für den Langsamverkehr werden die fehlenden Gehwege und Radstreifen beidseitig der Strasse ergänzt und erhalten dadurch den gängigen Ausbaustandard.

Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit erhalten sämtliche Querungen Fussgängerinseln.

Bestehende Werkleitungen werden neu erstellt

Der Ortskern wird gestalterisch, insbesondere mit neuen Grünanlagen aufgewertet.

Auch der mittels Lichtsignalanlage gesteuerte Knoten Wildenstich wird neugestaltet und vergrössert.

Parallel zum Kantonsstrassenbauprojekt werden die bestehenden Werkleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Fernwärme) erneuert, ausgebaut respektive neu erstellt.

Die entsprechenden Projektunterlagen liegen gemäss § 95 des Baugesetzes vom 3. Juli bis 14. August 2023 in der Gemeindeverwaltung Turgi öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.

Einwendungen können eingereicht werden

Zudem sind die Unterlagen ab dem 3. Juli 2023 online abrufbar.

Aufgrund der Sommerferien wurde die Auflagefrist von 30 auf 40 Tage verlängert.

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, einzureichen.

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