Gemeinde Fislisbach erfüllt 2025 die Asylaufnahmepflicht
Fislisbach beherbergt 65 vorläufig aufgenommene Ausländer und erfüllt damit die gesetzliche Aufnahmepflicht für 2025 trotz herausfordernder Situation.

Wie die Gemeinde Fislisbach berichtet, wurden im Jahr 2024 schweizweit insgesamt 27’740 Asylgesuche sowie 16’616 Anträge auf Schutzstatus S gestellt. Für das Jahr 2025 erwartet das Staatssekretariat für Migration (SEM) ähnliche Zahlen.
Zum aktuellen Zeitpunkt geht das SEM für das Jahr 2025 von 17’000 (plus/minus 4000) Anträgen auf Schutzstatus S und von insgesamt 24’000 (plus/minus 3000) Asylgesuchen aus. Die Szenarien des SEM sind allerdings mit Unsicherheit behaftet und müssen je nach Verlauf des Krieges in der Ukraine oder der Migrationsbewegungen laufend angepasst werden.
Das SEM hat dem Kanton Aargau im vergangenen Jahr insgesamt 2609 Personen zugewiesen. Dementsprechend wird die Unterbringungssituation auch im Jahr 2025 für die Gemeinden und den Kanton herausfordernd bleiben.
Zuständigkeit der Gemeinden für die Betreuung von Ausländern
Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben.
Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt. Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Kommunen.
Gemeinden, welche die fortwährend monatlich der Lage angepassten Aufnahmepflichtquote nicht erfüllen, erhalten vom Kanton eine Zuweisungsverfügung zur Aufnahme der noch ausstehenden Anzahl Personen beziehungsweise der Meldung von Plätzen. Bei ungenutztem Ablauf der Vorlaufzeit stellt der Kantonale Sozialdienst den betroffenen Gemeinden eine Kostenpauschale für die Ersatzzahlung von 90 Franken pro Person und Tag in Rechnung.
Fislisbach erfüllt Asylaufnahmepflicht
Die Gemeinde Fislisbach nimmt fortlaufend ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht auf. Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 65 Personen (Stichdatum 1. März 2025) beherbergt und betreut Fislisbach derzeit 65 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalitäten Afghanistan, Angola, Eritrea, Irak, Iran, Sierra Leone und Syrien sowie Schutzbedürftige aus der Ukraine und Somalia.
Bei der Berechnung der Aufnahmepflicht werden vorläufig aufgenommene oder anerkannte Flüchtlinge sowie B-Härtefälle aufgrund des Aufenthaltsstatus nicht berücksichtigt. Solche Personen leben in der Regel jedoch noch so lange in den Gemeindeunterkünften, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben.
Um dieser Situation Rechnung zu tragen, wird den Gemeinden während rund sechs Monaten ab Statuswechsel Zeit gewährt, Platz für eine Ersatzzuweisung zu schaffen. Aktuell sind in Fislisbach zwei Personen von dieser Regelung betroffen.
Die Gemeinde Fislisbach erfüllt die Aufnahmepflichtquote nach wie vor. Die Gemeindekanzlei behält die weitere Entwicklung im Auge. Es gilt das vordringliche Ziel, eine Ersatzzahlung an den Kanton von 2700 Franken pro Monat und Person zu vermeiden.