Zum Massnahmenplan im Falle einer Strommangellage in Baden
Wie die Stadt Baden informiert, beinhaltet der Massnahmenplan die Verkürzung und Abschaltung der öffentlichen Beleuchtung in vier Phasen.

Der Badener Stadtrat beschloss im Rahmen seiner letzten Sitzung, wie bei einer eventuellen Strommangellage mit der öffentlichen Beleuchtung im Stadtgebiet umgegangen wird. Bei einer Strommangellage sind die Vorschriften des Bundes zwingend einzuhalten. Darüber hinaus plant die Stadt bezüglich der öffentlichen Beleuchtung Massnahmen entlang der Eskalationsstufen (Phase eins bis vier) der Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL).
Abschaltung der öffentlichen Beleuchtung im Badener Stadtgebiet in vier Phasen
Phase eins: Abschaltung der städtischen Anstrahlbeleuchtungen (Stadtturm, Stadthaus, Kath. Kirche, Landvogteischloss und Ruine Stein). Ausweitung der bestehenden Nachtabschaltung auf das gesamte Stadtgebiet inklusive Innenstadt und Weihnachtsbeleuchtung (Montag bis Freitag von 1 bis 5 Uhr). Dies bedeutet eine voraussichtliche Energieeinsparung von circa 143 Kilowattstunde pro Tag und entspricht dem Tagesverbrauch von elf Haushalten.
Phase zwei: Ausweitung der Nachtabschaltung in den Aussenquartieren (exklusive Innenstadt) von fünf auf sieben Nächte (Montag bis Sonntag von 1 bis 5 Uhr). Dies bedeutet eine voraussichtliche Energieeinsparung von circa 229 Kilowattstunde pro Tag und entspricht dem Tagesverbrauch von 19 Haushalten.
Phase drei: Ausserbetriebnahme der gesamten öffentlichen Beleuchtung inklusive Weihnachtsbeleuchtung. Dies bedeutet eine voraussichtliche Energieeinsparung von circa 57 Kilowattstunden pro Tag und entspricht dem Tagesverbrauch von fünf Haushalten.
Phase vier: Ausserbetriebnahme der gesamten öffentlichen Beleuchtung inklusive Weihnachtsbeleuchtung. Dies bedeutet eine voraussichtliche Energieeinsparung von circa 2500 Kilowattstunde pro Tag und entspricht dem Tagesverbrauch von 203 Haushalten.
Öffentliche Sicherheit ist gewährleistet
Über die Handhabung des Massnahmenplans entscheidet der Badener Stadtammann Markus Schneider in Absprache mit den zuständigen städtischen Stellen sowie der Regionalwerke AG Baden. Für die Ausführung ist die Regionalwerke AG Baden zuständig.
Der Stadtrat sowie die Abteilung Öffentliche Sicherheit der Stadt Baden sind sich bewusst, dass die verlängerte beziehungsweise vermehrte Abschaltung der öffentlichen Beleuchtung im Falle einer Strommangellage für Badenerinnen und Badener ungewohnt sein wird und gewisse Risiken bezüglich delinquenten Verhaltens mit sich bringt.
Die Sicherheit der Bevölkerung ist jedoch gewährleistet. In dringenden Fällen, beispielsweise bei einem Grossbrand oder Verkehrsunfall sowie bei besonderen Wetterbedingungen, wird die öffentliche Beleuchtung wieder angeschaltet. Sofern der Bundesrat, der Regierungsrat oder der Schweizerische Städteverband im Falle einer Strommangellage einheitliche Regelungen für Gemeinden erarbeiten, kann die Stadt Baden die geplanten Massnahmen entsprechend anpassen.