Ab 1. April gilt in der Region Basel Leinenpflicht für Hunde
Vom 1. April bis 31. Juli 2022 gilt zum Schutz der Wildtiere während der Brut- und Setzzeit in den Wäldern der Region Basel eine Leinenpflicht für Hunde.
Die Leinenpflicht ist im Kanton Baselland gesetzlich festgelegt, wie das Amt für Wald beider Basel am Mittwoch mitteilte. Im Kanton Basel-Stadt ist das entsprechende Wildtier- und Jagdgesetz, das eine örtlich eingeschränkte Leinenpflicht vorsieht, noch nicht in Kraft. Deshalb werden Hundehalterinnen und -halter aufgefordert, ihre Tiere freiwillig an der Leine zu führen und vor allem die Dämmerungszeit den Wildtieren zu überlassen.