Ausgedehntes Bettelverbot in Basel gilt ab 1. September
Per 1. September tritt in Basel das geänderte Übertretungsstrafgesetz in Kraft. Damit kann Betteln mit einer Busse bestraft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Betteln kann in Basel ab nächster Woche mit einer Busse geahndet werden.
- Neu wird auch das aggressive und aufdringliche Betteln untersagt.
Das Betteln wird im Kanton Basel-Stadt ab nächster Woche stark eingeschränkt. Die Regierung hat das Inkrafttreten des geänderten Übertretungsstrafgesetzes per 1. September beschlossen. Geahndet werden kann das Betteln mit Bussen von 50 bis 100 Franken.
Dies gab die Basler Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) am Donnerstag vor den Medien bekannt. Untersagt wird im Übertretungsstrafgesetz neben dem organisierten Betteln neu das aggressive und aufdringliche Betteln. Zudem ist das Betteln im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt, wenn dabei die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.
Betteln an Bahnhofseingängen verboten
Im neuen Paragraphen des Übertretungsstrafgesetzes werden detailliert Örtlichkeiten aufgezählt, bei denen das Betteln künftig wieder verboten ist. So sind Umkreise von fünf Metern um sensible Orte neu Verbotszonen. Das betrifft unter anderem Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umkreise von ÖV-Haltesstellen sowie von Spielplätzen.
Der Grosse Rat hatte sich letzten Juni für scharfe gesetzliche Einschränkungen der Bettelei ausgesprochen. Auf eine Wiedereinführung der 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Grosse Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen ein generelles Verbot im Kanton Genf nicht eingehen. Sie schlug deshalb Einschränkungen vor, die ihrer Ansicht nach dem Urteil standhalten würden