Stadt Basel

Basel-Stadt: Zum Zionistenkongresses gilt ein Drohnenflugverbot

Zum 125-Jahr-Jubiläums des ersten Zionistenkongresses gilt in Basel-Stadt ein Flugverbot, das auch für Drohnen gilt. Ein Verletzten wird durch Busse bestraft.

Drohne
Symbolbild Drohne. - Keystone

Anlässlich des 125-Jahr-Jubiläums des ersten Zionistenkongresses mussten verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden. Diese umfassen auch ein Flugverbot für Drohnen, das ab Sonntag, 6 Uhr bis Montag, 24 Uhr gilt.

Die Kantonspolizei wird das Verbot durchsetzen

Die Kantonspolizei Basel-Stadt möchte nochmals daran erinnern, dass die Luftraumeinschränkungen im Umkreis von zehn nautischen Meilen, zirka 18.5 km, um das Stadtcasino auch für Luftfahrzeuge wie Gleitschirme, Deltasegler, Drohnen, inklusive Minidrohnen, Modellflugzeuge und dergleichen Gültigkeit hat. Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat den Auftrag, dieses Verbot durchzusetzen.

Ein Verletzten der Verkehrsregeln des Luftverkehrs wird mit Busse bestraft

Eine vorsätzliche Missachtung dieses Verbots wird strafrechtlich geahndet, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Wird ausserdem der Landungszwang verletzt, drohen Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Wer Verkehrsregeln des Luftverkehrs verletzt, kann überdies mit bis zu 20'000 Franken Busse bestraft werden. Zusätzlich können administrative Massnahmen verhängt und Luftfahrzeuge beschlagnahmt werden.

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