Die Finanzkommission des Baselbieter Landrates schlägt bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform einen anderen sozialen Ausgleich vor als die Regierung.
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Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Die Finanzkommission des Baselbieter Landrates schlägt bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform einen anderen sozialen Ausgleich vor als die Regierung: Statt Familienzulagen setzt sie auf den Betreuungskostenabzug und mehr Prämienverbilligungen.

Die Regierung hatte in ihrer Vorlage zur kantonalen Umsetzung der Bundes-Steuervorlage 17 (SV17) - die seither in der «Staf»-Vorlage des Bundes aufgegangen ist - als sozialen Ausgleich vorgeschlagen, die Mindestsätze für Kinder- und Familienzulagen um 30 Franken zu erhöhen. Dies ist der Kommission jedoch zu wenig KMU-verträglich.

Laut einem Communiqué vom Montag entschied die Kommission mit einer Stimme Differenz, die Zulagenerhöhung durch einen anderen Ausgleich zu ersetzen. Einstimmig setzte sie auf einen Weg via Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten und Prämienverbilligungen. Konkret soll der Betreuungsabzug von heute 5500 auf 10'000 Franken erhöht werden.

19,7 Millionen Mehraufwand

Gleichzeitig solle die Regierung zwei Anpassungen bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) in die Wege leiten: Ein Jahr früher als geplant solle der Kinder-Mindestanspruch von 50 auf 80 Prozent erhöht werden, und die Richtprämie soll für Erwachsene und junge Erwachsene um 25 Franken und für Kinder um 20 Franken steigen.

Der von der Kommission vorgeschlagene soziale Ausgleich entspreche in seiner Höhe der gestrichenen Familienzulagenerhöhung gemäss Regierung, hiess es weiter. Indes bedeute die Kommissionsfassung einen jährlichen Mehraufwand von 19,7 Millionen Franken.

Unter dem Strich brächte die Kommissionsfassung ab 2025 Ertragsminderungen zulasten des Kantons von voraussichtlich 42 Millionen Franken. Beim Regierungsvorschlag lagen diese bei 24 Millionen.

Regierung einverstanden

Die Regierung hat sich per Communiqué gleich am Montag mit dem Kommissionsvorschlag einverstanden erklärt. Für den Abzug der Betreuungskosten sei das Steuergesetz anzupassen, was im Rahmen der SV17 erfolgen könne. Von den Steuer-Mindererträgen daraus entfielen 1,5 Millionen auf den Kanton und 0,8 Millionen auf die Gemeinden.

Zu den IPV-Änderungen führen laut Regierung unterschiedliche Wege: Für die Verbesserung des Mindestanspruchs der Kinder, der etwa 1,4 Millionen im Jahr koste, brauche es eine Anpassung des EG KVG, welche sie in die Vernehmlassung gebe - letztere wurde selbentags gestartet und läuft bis 31. Mai.

Die Richtprämienerhöhung solle gestaffelt 2021 und 2022 erfolgen. Insgesamt löse sie Mehrausgaben von 16 Millionen jährlich aus. Die Regierung könne diese Massnahme auf dem Verordnungsweg umsetzen. Sie verspricht auch, die Kommissionsvorschläge rasch umzusetzen.

OK zu Firmensteuern

Mit der Umsetzung der eigentlichen Unternehmenssteuerreform, wie sie die Regierung vorschlägt, ist die Finanzkommission derweil einverstanden. Kernpunkt der Bundesvorlage ist die Abschaffung kantonaler Sonderregimes für Statusgesellschaften wie Holdings, womit diese Gewinne gleich wie andere Firmen versteuern müssen.

So soll der maximale Gewinnsteuersatz künftig bei 13,45 Prozent liegen - derzeit liegt er für normale Firmen bei von 20,7 Prozent und für Statusgesellschaften bei 9 bis 11 Prozent. Zur Abfederung schlägt die Baselbieter Regierung Abzüge vor, namentlich die «Patentbox» sowie für Forschung und Entwicklung.

Die Kommission lehnte einen Antrag ab, den Gewinnsteuersatz stattdessen auf 14,4 Prozent anzusetzen, wie ihrem Communiqué weiter zu entnehmen ist. Auch bei anderen kontroversen Punkten unterstützte die Kommissionsmehrheit die Regierungsvorschläge.

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