Baselbieter Gemeinden sollen über Tempo 30 abstimmen können
Der Regierungsrat hatte sich gegen die Motion der FDP gestellt, unter Verweis auf die kantonale Zuständigkeit.
Für die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen soll ein Beschluss des Gemeinderats nicht mehr ausreichen.
Verlangt wird nun ein Entscheid der Legislative.
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag, 12. Januar 2022, mit 46 zu 34 Stimmen und 2 Enthaltungen eine entsprechende Motion der FDP überwiesen.
Motionär fordert demokratische Legitimation von Tempo 30
Der Abstimmung ging eine lange und angeregte Debatte mit 30 Wortmeldungen voraus. «Es geht darum, dass Tempo 30 eine demokratische Legitimation bekommt», sagte der Motionär Andreas Dürr (FDP).
Sein Vorstoss verlangt vom Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen in jedem Fall einen zustimmenden Beschluss der Bevölkerung der betroffenen Gemeinde voraussetzt.
Je nach Organisationsform der Gemeinde wäre das die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat beziehungsweise im Falle eines Referendums das Stimmvolk an der Urne.
Zudem fordert seine Motion, dass bei bereits beschlossenen oder eingeführten Tempo-30-Massnahmen ein Volksentscheid nachträglich einzuholen sei.
Regierungsrat verweist auf Kantonsverfassung
Der Regierungsrat stellte sich gegen die Motion.
Er hielt in seiner Stellungnahme fest, die Kompetenz Tempo 30 auf Kantonsstrassen festzulegen, liege gemäss Strassenverkehrsgesetz – nach Anhörung der Gemeinde – beim Kanton.
Dabei lege bereits die Kantonsverfassung fest, dass der Kanton die Hoheit über die Kantonsstrassen ausübe.
Gutachten ist Voraussetzung für Tempo-30-Entscheidung von Gemeinden
Zudem werde Tempo 30 nur dann verfügt, wenn durch das Bundesrecht geregelte Kriterien erfüllt seien, das heisst wegen übermässiger Umweltbelastung und der Verkehrssicherheit.
Wolle eine Gemeinde Tempo 30, müsse das ohnehin zuerst mit einem Gutachten abgeklärt werden, erklärte Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP).
Motion spaltet die Parteien
So befürwortete die Mitte die Motion, die Grünliberalen jedoch nicht.
Gesuche für Tempo 30 von bereis drei Gemeinden eingereicht
Hintergrund der FDP-Motion ist der Beschluss der Regierung im Jahr 2022, dass die Sicherheitsdirektion auf Gesuche von Gemeinden für Tempo 30 auf Kantonsstrassen eintreten kann.
Nötig sind dafür ein Gemeinderatsbeschluss und eine Begründung.
Bottmingen, Maisprach, Oberwil und Therwil haben bereits entsprechende Gesuche eingereicht.