Basler Mieterverband macht Druck mit zweiter Wohnschutzinitiative
Der baselstädtische Mieterverband will mit einer neuen Volksinitiative Umbauten, Abbrüche und Zweckentfremdung von Mehrfamilienhäusern so lange blockieren lassen, bis die angenommene Wohnschutzinitiative umgesetzt ist. Die formulierte Verfassungsinitiative des Mieterverbands (MV) wurde am Mittwoch im Kantonsblatt publiziert. Das neue Volksbegehren will eine auf maximal drei Jahre befristete Übergangsbestimmung in die Kantonsverfassung schreiben, die bis zum Inkrafttreten der pendenten Ausführungsgesetzgebung zu deren Wohnschutz-Paragraph 34 gelten soll. Gemäss dem Text der «Wohnschutzinitiative II: JA zur Rettung des Basler Wohnschutzes» gibt der Paragraf 151 vor, dass ab dem ersten Tag nach ihrer Annahme «Bewilligungsverfahren für Bauvorhaben für Sanierung, Umbau, Abbruch und Zweckentfremdung (inklusive Umwandlung in Stockwerkeigentum) von Mehrfamilienhäusern zu sistieren» sind.
Ausnahmen für Kleine und Faire
Zulassen will die Initiative danach zum Einen Bewilligungsverfahren für Bauvorhaben, die unmittelbar drohenden Schaden an der Bausubstanz abwenden oder die aus zwingenden polizeilichen Gründen anstehen. Ausnahmen sieht sie zum Anderen vor für Kleinvermieter von maximal vier Wohnungen in einem Haus, gemeinnützige Organisationen und Projekte ohne Auswirkungen auf bestehende Mietzinsen. Die erste MV-Wohnschutzinitiative («Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. Ja zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien») war am 10. Juni 2018 mit knapp 62 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Mit der aus seiner Sicht schleppenden Umsetzung jener Verfassungsinitiative in anwendbare Gesetzesform ist der MV jedoch unzufrieden. MV-Geschäftsleiter Beat Leuthard erinnerte am Mittwoch daran, dass er gleich nach der Annahme letzten Juni angekündigt habe, erneut Druck aufzusetzen, wenn innert Jahresfrist nichts läuft. Jetzt liegt die von der Regierung im Dezember vorgeschlagene Umsetzung auf dem Pendenzenberg der grossrätlichen Bau- und Raumplanungskommission, womit kaum mit einem Anschluss der Beratung 2019 zu rechnen sei.
35 Massenkündigungen
Jene erste Wohnschutzinitiative will das 2013 angenommene Wohnraumfördergesetzes (WRFG) korrigieren, das den Schutz vor Abbruch von Wohnhäusern gelockert hatte. Konkret verlangt sie bei Wohnungsnot (Leerstand unter 1,5 Prozent) eine Bewilligungspflicht samt vorübergehender Mietzinskontrolle für Projekte zulasten von Wohnraum. Die Sammelfrist für die nötigen 3000 Unterschriften läuft bis am 12. Dezember 2020. Leuthard verweist auf die 11'000 Mitglieder seines Verbandes. Angesichts von 35 renditegetriebenen Massenkündigungen in den letzten zwölf Monaten, bei denen in Basel insgesamt rund 2000 Personen ihre Wohnung verloren hätten, müsse man vorwärts machen. Die neue Initiative sei keine zwängerische Durchsetzungsinitiative, weil sie inhaltlich keine Vorgaben mache. Faire Vermieter tangiere sie nicht. Mit den normalen Abläufen greife sie frühestens Ende 2020. Das Parlament habe es so in der Hand, das Begehren obsolet zu machen mit mehrheitsfähigen Beschlüssen zur Umsetzung der ersten Initiative.