Basler Regierung hält an schärferen Schutzmassnahmen fest
Die Basler Regierung hat bei der Beantwortung dreier Interpellation am Mittwoch wiederholt deutlich gemacht, dass sie an ihrer scharfen Linie in Sachen Masken- und Sitzpflicht in Gastrobetrieben festhalten möchte. Gleichzeitig stellte sie neue Hilfsmassnahmen für betroffene Betriebe in Aussicht.
Die Interpellationen waren von der GLP, der LDP und der SP eingereicht worden. Sie stellten unter dem Strich die scharfe Gangart der Basler Regierung in Frage. Anders als in anderen Nordwestschweizer Kantonen können sich Basler Gastrobetriebe nicht mit der vom Bundesrat erlaubten freiwilligen 2G-Regel von der Masken- und Sitzplatzpflicht bei Konsumationen befreien. Für viele Clubs und Bars sind diese Vorgaben nicht umzusetzen.
Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (Mitte) wiederholte, was der Regierungsrat am Dienstag verkündet hatte: Die Bundesmassnahmen würden von der Basler Regierung als nicht ausreichend erachtet, sagte er.
Auch bei einer 2G-Regel sei eine Maskentragpflicht in Innenräumen eine wirkungs- und sinnvolle Schutzmassnahme. «Wir sind überzeugt, dass der Bundesrat weitergehende Massnahmen beschliessen muss», sagte Engelberger.
Auf die Frage des Massnahmen-Flickenteppichs in der Nordwestschweiz verwies der Gesundheitsdirektor auf die Nachbargebiete in Deutschland und Frankreich, die ähnlich strenge oder noch weitergehende Schranken eingeführt hätten. Basel wolle nicht zum Ausweichort für das Ausgehpublikum aus den grenznahen Gebieten in Baden-Württemberg und dem Elsass werden.
Wirtschafts- und Sozialdirektor Kaspar Sutter (SP) stellte seinerseits in Aussicht, dass der Kanton die beeinträchtigten Gastrobetriebe im Rahmen seiner Möglichkeiten weiter oder erneut unterstützen werde.
Der Kanton müsse aber seine Massnahmen auf diejenigen des Bundes abstimmen. Und er sagte, dass sich aktuell das Bundesparlament mit der Verlängerung von Hilfsmassnahmen und dem vereinfachten Prozedere bei Kurzarbeitsentschädigungen befasse.