Basler Strafgericht befreit Frauenstreik-Teilnehmerin von der Busse
Das Basler Strafgericht hat am Dienstag, 3. Mai 2022, eine Teilnehmerin der Frauenstreikaktion vom 14. Juni 2020 von einer Busse befreit.
Die Frauenstreikaktion vom 14. Juni 2020 respektive der damalige Polizeieinsatz hat auf politischer Ebene mit mehreren Vorstössen im Grossen Rat schon für einiges an Diskussionen gesorgt. Jetzt folgte vor dem Basler Strafgericht ein juristisches Nachspiel, wie die Organisation Feministischer Streik mitteilte.
Die Polizei hatte nach den dezentralen Frauenstreik-Kundgebungen rund 280 Teilnehmende festgehalten und wegen eines Verstosses gegen die Corona-Verordnung mit 100 Franken gebüsst. Die Behörden hatten die Zahl der Teilnehmenden an der Kundgebung damals auf 300 Personen begrenzt.
Der Verteidiger bezeichnete das gebüsste Vergehen als nichtig, weil der Bundesrat zuvor erklärt habe, dass politische Kundgebungen nicht unter die Teilnehmerbegrenzung fallen würden, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden könne.
Der Richter begründete die Befreiung von der Busse gemäss Mitteilung letztlich aber mit dem Fehlen von Beweisen, dass die Betroffene gegen die Verordnung habe verstossen können.