Beschwerdestelle des JSD Basel-Stadt geht zur Ombudsstelle über
Ab dem 1. Januar 2025 behandelt die Ombudsstelle alle Beschwerden gegen Mitarbeitende des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt.
Wie die Stadt Basel informiert, konnte das polizeiliche Handeln im Kanton Basel-Stadt bis anhin neben der departementalen Beschwerdestelle durch die Staatsanwaltschaft, die Gerichte und durch die Ombudsstelle überprüft werden. Den Betroffenen standen damit verschiedene Rechtsmittel und Rechtsbehelfe sowie von Kantonspolizei und Regierungsrat unabhängige Institutionen zur Verfügung, die einen angemessenen Schutz garantieren.
Obwohl im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen die Beschwerdestelle auf Stufe Departement und nicht auf Stufe Polizei angesiedelt war, verlangte der Grosse Rat, dass die Beschwerden von einer gänzlich unabhängigen Instanz überprüft werden soll. Mit dem Übergang der Beschwerdestelle zur Ombudsstelle wird dieser parlamentarische Auftrag erfüllt.
Ombudsstelle übernimmt Aufgaben der bisherigen Beschwerdestelle
Die Beschwerdestelle beurteilte jeweils Beschwerden über das Vorgehen einzelner Mitarbeitenden auf Patrouille, polizeiliche Untätigkeit oder die als unfreundlich erlebte Behandlung durch einzelne Polizistinnen und Polizisten.
Die Beurteilung polizeitaktischer Entscheide während eines Einsatzes war keine Aufgabe der Beschwerdestelle. Diese Aufgabendefinition wird auch unter der Ägide der Ombudsstelle beibehalten.
Die Übernahme der zusätzlichen Aufgaben erfolgt im Rahmen eines zweijährigen Pilotversuchs mit einer leichten temporären Pensenerhöhung. Nach einer Evaluation wird der Grosse Rat 2026 über eine definitive Lösung beraten. Die letzte Pensenerhöhung der Ombudsstelle geschah 2012, also vor zwölf Jahren.