Stadt Basel

Bettelverbot in Basel wird noch vor den Sommerferien beschlossen

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Das von der Basler Regierung vorgeschlagene Bettelverbot wird noch vor den Sommerferien im Grossen Rat behandelt. Das Parlament hat am Mittwoch einen SVP-Antrag für dringliche Behandlung mit 50 zu 46 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Die Wiedereinführung des Bettelverbots sorgte im Basler Grossen Rat wiederholt für eine emotionale Debatte.
Die Wiedereinführung des Bettelverbots sorgte im Basler Grossen Rat wiederholt für eine emotionale Debatte. - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Somit kommt die von der Regierung vorgeschlagene Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes ohne vorgängige Beratung in der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) am 23./24. Juni in den Grossen Rat zum Entscheid. Selbst der Antragsteller der SVP bezeichnete dieses Vorgehen als unüblich. Aufgrund der Dringlichkeit des Geschäftes sei dies aber gerechtfertigt, sagte er.

Eine Mehrheit der Bevölkerung wünsche sich eine rasche Einführung des Verbots. Sollte der Grosse Rat dem Vorhaben nicht zustimmen, werde seine Partei eine Initiative lancieren, damit der Regierungsvorschlag geschützt werde, sagte der SVP-Grossrat.

Sprechende der SP und des Grün-Alternativen Bündnisses sprachen sich für eine Beratung in der JSKK aus. Dass Handlungsbedarf bestehe, werde nicht bestritten, sagte ein SP-Grossrat. Doch müsste eine menschenwürdige Lösung her.

Neben SVP setzten sich auch die Fraktionen GLP, FDP, LDP und Mitte/EVP für die dringliche Behandlung ohne Kommissionsberatung ein.

Die Basler Regierung schlägt statt eines generellen Verbots weitgehende Einschränkungen des Bettelns in der Stadt vor. Generell verboten bleibt wie bis anhin das organisierte beziehungsweise bandenmässige Betteln. Verboten werden soll darüber hinaus aggressives und aufdringliches Betteln. Zudem soll das Betteln im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt sein, wenn dabei die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.

In einem neuen Paragraphen des Übertretungsstrafgesetzes werden detailliert Orte und Örtlichkeiten aufgezählt, bei denen das Betteln künftig wieder verboten sein soll. So werden Umkreise von fünf Metern um sensible Orte zu Verbotszonen. Das betrifft unter anderem Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umkreise von ÖV-Haltesstellen sowie von Spielplätzen.

Im Ratschlag zur Wiedereinführung des bedingten Bettelverbots sind des Weiteren flankierende Hilfsmassnahmen aufgeführt. Dazu gehört unter anderem eine Entwicklungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Bettlerinnen und Bettlern und Nothilfe, die auch Kurzaufenthalter und Durchreisende beantragen könnten.

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taschendiebin
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