Corona-Schutzbestimmungen in Basel ab 1. April aufgehoben

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Nachdem der Bundesrat am Mittwoch bekanntgab, dass ab 1. April keine Massnahmen wegen der Covid-19-Pandemie mehr gelten, zieht auch der Kanton Basel-Stadt nach und hebt die letzten kantonalen Massnahmen auf. Gesichtsmasken sind lediglich empfohlen.

basel corona
Am Eingang zur Steinenvorstadt, Basels Ausgehmeile, wird auf die Corona-Regeln hingewiesen. Genützt hat es nichts. - Keystone

Die aktuelle kantonale Verordnung über zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie enthielt nur noch wenige Schutzmassnahmen, die Gesundheitsinstitutionen betrafen und auf Ende März 2022 befristet sind.

Auch für Corona-Infizierte gibt es eine Erleichterung, wie in der Mitteilung des Gesundheitsdepartements vom Mittwoch steht: Ab 1. April fällt die Isolationspflicht nach positivem Covid-Testresultat weg.

Der kantonsärztliche Dienst empfiehlt positiv getesteten Personen, sich weiterhin an die geltenden Hygiene- und Schutzempfehlungen zu halten und insbesondere Kontakte zu vermeiden.

Wer positiv getestet wurde, soll sein Verhalten an den Krankheitssymptomen orientieren, nicht nur an einem positiven Testresultat. In welcher Form positiv Getestete arbeiten können, müssen die jeweiligen Arbeitgeber bestimmen: «Spezifische Regelungen müssen Betroffene direkt mit ihren Arbeitgebern absprechen», heisst es in der Mitteilung.

An den Schulen gelten ab April wieder dieselben Regeln wie vor der Pandemie: «Ein Schul- oder Institutionsbesuch ist möglich, wenn ein Kind mindestens 24 Stunden fieberfrei (ohne fiebersenkende Medikamente) und in einem guten Allgemeinzustand ist. Leichte Symptome können toleriert werden.»

Weiterhin empfiehlt das Gesundheitsdepartement den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Institutionen der Behindertenhilfe sowie der Spitex eine Maskentragpflicht beizubehalten, insbesondere um vulnerable Personen vor einer Ansteckung zu schützen. Die sozialmedizinischen Institutionen besitzen ein Hausrecht für Besuchende und ein Weisungsrecht für Mitarbeitende, weshalb sie diese Massnahmen auch ohne kantonale Vorgabe durchsetzen dürfen.

Abschliessend zählt das Gesundheitsdepartement auf Eigenverantwortung mit den bekannten Schutzmassnahmen wie Maske tragen, Hygiene beachten, Abstand halten und regelmässiges Lüften.

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