Demonstrant in Basel wegen passiver Gewalt gegen Beamte verurteilt
Das Basler Strafgericht hat einen Demonstrationsteilnehmer wegen passiver Gewalt und Drohung gegen Beamte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Es war der erste von mehreren Dutzend Prozessen im Zusammenhang mit einer Gegendemonstration zu einer Kundgebung der rechtsextremen Partei Pnos aus dem Jahr 2018.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 25-jährigen Angeklagten neben der «passiven Teilnahme» an Gewalt und Drohung gegen Beamte unter anderem Landfriedensbruch, die Teilnahme an einer nicht bewilligten Versammlung und eine Zuwiderhandlung gegen das Vermummungsverbot zur Last gelegt. Dazu kam eine Anklage wegen Besitzes von 15 Gramm Marihuana, das die Polizei bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt hatte. Beantragt wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten.
Das Gericht verfügte am Dienstag nun neben den bedingten aktuellen Strafen überdies den Vollzug einer Geld-Vorstrafe, die dem Beschuldigten 2017 wegen eines ähnlich gelagerten Falles auferlegt worden war. Freigesprochen wurde der Angeklagte indes vom Straftatbestand der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft habe nicht nachgewiesen, dass es sich um Drogenhanf gehandelt habe, so die Begründung.
Der Einzelrichter sah die Tatbestände der Drohung und Gewalt gegen Beamte und des Landfriedensbruchs erfüllt, wie er an einer kurzen mündlichen Urteilsbegründung sagte. Die reine Anwesenheit an der Front einer eskalierenden Demonstration reiche dafür aus. Und der Richter sah diese Anwesenheit aufgrund von Videodokumentationen als gegeben an.
Der Angeklagte hatte vor dem Strafgericht nicht in Abrede gestellt, an der Gegendemonstration teilgenommen zu haben. Er bestritt aber, an der Eskalation, als Demonstranten Steine und Bierdosen gegen die Polizei warfen, beteiligt gewesen zu sein. Und vermummt habe er sich lediglich, um von den Rechtsextremisten nicht identifiziert werden zu können. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bezeichnete er als «krass».
Während des Prozesses hatten sich im Eingangshof des Strafgerichts rund 35 Aktivistinnen und Aktivisten der «Basel-Nazifrei»-Bewegung zu einer stillen und vom Gericht geduldeten Solidaritätskundgebung versammelt. Sie protestierten gegen den «äusserst heftigen» Versuch der Staatsanwaltschaft, «Antifaschismus zu kriminalisieren», wie aus einem Flyer hervorgeht.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Nachgang zur Demonstration vom Juli 2018 viele Hebel in Bewegung gesetzt. Sie veröffentlichte im Internet Fotos von mutmasslich gewalttätigen Demonstrationsteilnehmern und veranlasste mehrere Hausdurchsuchungen. Bis heute hat sie zwanzig Fälle an das Strafgericht überwiesen, zahlreiche weitere sollen folgen, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber diversen Medien angekündigt hat.