Geschlechtsspezifischer Lohnunterschied der Riehener Verwaltung
Wie die Gemeinde Riehen informiert, hat die Gemeinde die gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheitsanalyse für Unternehmen durchführen lassen.
Die Lohngleichheitsanalyse für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden mit dem Standardinstrument «Logib» des Bundes ist gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung der personen- und arbeitsplatzbezogenen Merkmale Frauen in der Gemeindeverwaltung 1,8 Prozent weniger verdienen als Männer.
Dieser Unterschied liegt deutlich unterhalb der vom Bund festgelegten Toleranzschwelle von fünf Prozent für unerklärte Lohnunterschiede.
Die Daten wurden über die vergangenen zwei Jahre zusammengetragen und ausgewertet
Das Gesetz verlangt von Arbeitgebern seit 2020, Lohngleichheitsanalysen vorzulegen.
Der Fachbereich Personal hat daher über die vergangenen zwei Jahre die notwendigen Daten zusammengetragen und ausgewertet.
Dabei wurde er von der Unternehmensberatung GFO unterstützt. In einem letzten Schritt hat eine Revisionsfirma die Analyse formell überprüft.
Die Datengrundlage sind die auf ein Vollzeitpensum hochgerechneten Löhne
Datengrundlage sind die auf ein Vollzeitpensum hochgerechneten Löhne des Monats Oktober 2020 von 677 Mitarbeitenden der Gemeinde, davon knapp 70 Prozent Frauen.
Die nachfolgenden Berechnungen erfolgten mithilfe eines vom Bund vorgegebenen wissenschaftlichen und rechtskonformen Analyse-Modells (Logib).
Das System berücksichtigt bei Lohnunterschieden die Ausbildung, das Dienstalter, die Erwerbserfahrung, die berufliche Position sowie das Geschlecht.
Das Ergebnis liegt deutlich unter der Toleranzschwelle
Unbereinigt liegt der mittlere, auf ein 100-Prozent-Pensum hochgerechnete Monatslohn der Frauen 610 Franken niedriger als der von Männern, das entspricht einer Differenz von 7,1 Prozent.
Allerdings ist in diesen Zahlen die Unterscheidung von Qualifikationen, Berufsjahren und Aufgaben noch nicht enthalten.
Nimmt man diese hinzu, so verringert sich die Ungleichheit auf 1,8 Prozent. Der ausgewiesene Lohnunterschied von -1,8 Prozent liegt deutlich unterhalb der als Referenzwert verwendeten Toleranzschwelle von plus minus fünf Prozent.
Ziel der Untersuchung ist es, Anspruch auf gleichen Lohn durchzusetzen
Es ist das erste Mal, dass die Gemeinde eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt hat. Gemäss Artikel 13a des eidgenössischen Gleichstellungsgesetzes ist sie alle vier Jahre zu wiederholen.
Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchzusetzen.
Die vorgelegte Untersuchung hilft dabei, einen allfälligen systematischen Unterschied in der Bezahlung von Frauen und Männern aufzudecken.