Reduktion des Fluglärms am EuroAirport
Der Fluglärm am EuroAirport soll deutlich reduziert werden.
Nach den für den EuroAirport geltenden EU-rechtlichen Bestimmungen hat der Flughafen eine umfassende Studie zu den Wirkungen von Betriebseinschränkungen in der Nacht gemäss der Methodik des ausgewogenen Ansatzes (approche équlibrée) durchgeführt und bei den französischen Behörden Antrag gestellt. Vorgesehen ist, die geplanten Starts für gewerbliche Flüge zwischen 23.00 und 24.00 Uhr zu verbieten und besonders laute Flugzeuge (sog. Kapitel 3 Flugzeuge mit einer Marge von mehr als 13 EPNdB) zwischen 22.00 und 06.00 Uhr mit einem Start- und Landeverbot zu belegen.
Die Studienergebnisse zeigen, dass die beantragten Massnahmen für die Bevölkerung spürbare Verbesserungen bedeuten und die damit verbundenen wirtschaftlich nachteiligen Effekte nicht übermässig sind. Der Antrag des Flughafens geht auf eine Initiative der Schweizer Verwaltungsratsdelegation von Ende des Jahres 2018 zurück.
Die für den EuroAirport zuständigen Vorsteher des WSU Basel-Stadt und der VGD Basel-Landschaft begrüssen die geplanten Massnahmen. Sie sind erfreut darüber, dass die Prüfung durch die französischen Behörden den Antrag des Flughafens bestätigt und nun die Grundlage für die rechtswirksame Umsetzung vorgelegt wird. Sie begrüssen, dass die nach französischem Recht erfolgende öffentliche Anhörung auch den Anwohnerinnen und Anwohnern des EuroAirport in der Schweiz offensteht.
Verfahren
Das Anhörungsverfahren steht unter Leitung der Präfektur des Département du Haut-Rhin. Die Anhörung beginnt am 11. Februar 2021 und endet am 11. Mai 2021.
Die gesammelten Eingaben werden durch die französische Aufsichtsbehörde DGAC zusammengefasst und analysiert. Eventuelle Anpassungen am Erlass können dabei noch integriert werden.
Der definitive Erlass zur Änderung des Betriebsreglements des EuroAirport wird im Gesetzesblatt Frankreichs veröffentlicht. Parallel dazu wird das Dossier der Europäischen Kommission zur Stellungnahme vorgelegt. Falls keine Rechtsmittel ergriffen werden, tritt der Erlass 6 Monate nach der Publikation in Kraft. Voraussichtlich wird dies zu Beginn des Jahres 2022 der Fall sein.
Teilnahme an der Anhörung
Die Unterlagen zur beantragten Änderung des Betriebsreglements des EuroAirport (Studien und Entwurf des Ministerialerlasses) stehen auf Deutsch und Französisch im Internet zur Verfügung.
Stellungnahmen können bis zum 11. Mai 2021 auf Deutsch oder Französisch direkt auf der Website der französischen Behörden unter der Adresse , Rubrik «Transports» abgegeben werden oder aber per Post oder E-Mail an die Direction de la sécurité de l’Aviation civile Nord-Est, Aéroport de Strasbourg-Entzheim, CS 60003 Entzheim, 67836 Tanneries Cedex (E-Mail: dsac-ne-bale-mulhouse-consultation-approche-equilibree-bf@aviation-civile.gouv.fr).
Öffentliche Informationsveranstaltung
Zur Erläuterung des Antrags und der technischen Einzelheiten führen das WSU BS und die VGD BL in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt und dem EuroAirport eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. Diese findest statt am 11. März 2021, 18:30 Uhr und wird als Videokonferenz organisiert (Sprache: Deutsch).
Nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link, um an der Videokonferenz teilzunehmen:
Kenncode: 455403