Silvester-Feuerwerk in Basel nur eingeschränkt gestattet
Gemäss den neuen Polizeivorschriften des Kantons Basel-Stadt ist es in der Silvesternacht lediglich von 18 bis 1 Uhr gestattet, Feuerwerkskörper abzubrennen.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im Kanton Basel-Stadt gemäss der neuen Polizeivorschriften in der Silvesternacht nur von 18 bis 1 Uhr gestattet.
Der Baselbieter Hauptort Liestal untersagt das Abbrennen gleich ganz.
Seit Mitte 2023 sind im Kanton Basel-Stadt neue Vorschriften für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Kraft, wie die Basler Kantonspolizei am Mittwoch mitteilte.
So ist das Abbrennen neu auf den Nationalfeiertag, auf dessen Vorabend und auf die Silvesternacht zwischen 18 Uhr und 1 Uhr eingeschränkt.
Im Umkreis von 200 Meter zu Spitälern und in der Nähe von Tierparks ist jegliches Abbrennen von Feuerwerk in Basel verboten. In Liestal gilt das Verbot auf dem gesamten Gemeindegebiet, wie es auf der Website der Stadt heisst.