Swissterminal reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein
Die Logistikfirma Swissterminal hat eine Beschwerde gegen die Weko eingereicht. Es geht um deren positiven Entscheid betreffend des neuen Gateway Basel Nord.

Das Wichtigste in Kürze
- Swissterminal hat eine Beschwerde gegen die Weko eingereicht.
- Es geht um den positiven Entscheid zum neuen Gateway Basel Nord.
- Sie sehen ihre Rechte durch den Entscheid verletzt.
Die Baselbieter Logistikfirma Swissterminal hat eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dabei geht es um den positiven Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) zum neuen Hafenterminal Gateway Basel Nord. Die Beschwerdeführerin verlangt mehr Transparenz.
Die Weko sei anzuweisen, der Firma den vollständigen Zugang zu den relevanten Unterlagen zu gewähren. Dies forderte Swissterminal gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag in der Beschwerde.
Rechte von Swissterminal verletzt
Diese Empfehlung sei von der Weko ignoriert worden. Zudem habe die Weko entgegen den gesetzlichen Vorgaben auch darauf verzichtet, eine entsprechende, von Amtes wegen anfechtbare Verfügung zu erlassen. Damit seien die Rechte von Swissterminal in grober Weise verletzt worden seien, heisst es weiter im Communiqué Logistikfirma.

Am 13. Juni 2019 gab die Weko bekannt: Sie habe keine Einwände gegen das Joint Venture für das trimodale Grossterminal Basel Gateway Nord beim Basler Rheinhafen erhebt. Dabei haben sich die drei Unternehmen SBB, Hupac und Rhenus zusammengeschlossen.
Der Gateway soll eine neue zentrale Drehscheibe schaffen. Diese verbindet die Containerschiffahrt auf dem Rhein direkt mit dem Güterverkehr auf der Strasse und vor allem auf der Schiene.
Swissterminal gegen Entscheid der Weko
Gegen diesen positiven Entscheid der Weko hatte Swissterminal eine Beschwerde beim Bundesrat eingereicht. Auf die Beschwerde werde aus formaljuristischen Gründen nicht eingegangen. Im Juni 2020 habe das für das Weko zuständige Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Swissterminal dies mitgeteilt. Deshalb gelange die Firma nun mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
Swissterminal setzt sich bereits seit Jahren gegen das 155-Millionen-Projekt beim Basler Hafen zur Wehr. Im Februar hatte die Logistikfirma vor Bundesgericht einen weiteren Etappensieg erzielt. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft muss nun entscheiden, ob die Schweizerischen Rheinhäfen eine Ausschreibung im Zusammenhang mit diesem Projekt hätten machen müssen.
Gateway Basel Nord stellt Konkurrenz dar
Swissterminal betreibt im Hafen Kleinhüningen BS einen Container-Umschlagterminal. Sie ist eine direkte Konkurrentin der künftigen Betreiberin und Eigentümerin des Umschlagterminals Gateway Basel Nord. Weil der Baurechtsvertrag für den Hafen in Kleinhüningen 2029 ausläuft, hat Swissterminal ein konkretes Interesse am geplanten Grossprojekt.

Das geplante Hafenbecken 3 ist mit dem Bau des neuen Hafenterminal Gateway Basel Nord verknüpft. Dieses kann nur gebaut werden, wenn zuvor das bimodale Terminal des neuen Gateways Basel Nord verwirklicht wird. Über das Hafenbecken 3 muss allerdings zuerst das Basler Stimmvolk entscheiden. Das Referendum gegen den Investitionsbeitrag von 115 Millionen Franken an das Projekt war im Juni zustande gekommen.