Stadt Basel

Unterstützungsmassnahmen für basel-städtische Wirtschaft

Zahlreiche Gesuche um finanzielle Unterstützung aufgrund der Covid-19-Massnahmen sind eingereicht und werden von den zuständigen Stellen bearbeitet.

ifo institut für wirtschaftsforschung
Ein Industriegebiet am Abend. (Symbolbild) - Keystone

Im Amt für Wirtschaft und Arbeit gingen bislang etwa 4‘800 Voranmeldungen von Kurzarbeit ein. Rund 4‘500 dieser Voranmeldungen sind bearbeitet und entsprechende Verfügungen ausgestellt.

Die Unternehmen haben nach diesem Bescheid drei Monate Zeit, die Auszahlung bei ihrer Arbeitslosenkasse geltend zu machen. Etwa 2‘500 Anträge von Kurzarbeitsentschädigung sind bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse eingegangen, davon sind rund 70 % im Umfang von circa 23 Millionen Franken bereits ausbezahlt.

Weiter sind 4'400 Gesuche um Erwerbsausfallentschädigung von selbstständig Erwerbenden bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt eingegangen. Davon konnten in der Zwischenzeit 4‘020 bearbeitet werden.

Seit Start des Programmes sind 1‘270 Anträge eingegangen

Bei den noch nicht bearbeiteten Gesuchen müssen noch Unterlagen (Bestätigung KITA-Schliessungen, Arztzeugnisse usw.) nachgereicht werden oder es sind Absprachen mit dem Kanton nötig. In die Zahlen nicht eingeschlossen sind die Gesuche, die bei anderen als der kantonalen Ausgleichskasse Basel-Stadt eingereicht wurden.

Der Kreis der Gesuchsteller wurde vom Bundesrat am 16. April 2020 auf diejenigen selbstständig Erwerbenden ausgeweitet, die wegen der Covid-19-Massnahmen des Bundes zwar nicht schliessen mussten, aber dennoch Einnahmeausfälle erleiden. Der Kanton Basel-Stadt richtete für selbstständig Erwerbende, die indirekt von den Covid-19-Massnahmen des Bundes betroffen sind, seit 1. April 2020 kantonale Unterstützungsmassnahmen ein.

Seit dem Start des Programmes sind insgesamt 1‘270 Anträge eingegangen. Neue Gesuche werden kaum mehr gestellt, auch weil die Erwerbsausfallentschädigung durch die Ausgleichskassen seit dem Entscheid des Bundesrates vom 16. April 2020 auf die indirekt betroffenen Selbstständigerwerbenden ausgeweitet wurde. Die Hälfte der Gesuche für kantonale Leistungen ist behandelt, davon über die Hälfte ausbezahlt. Bei einigen der noch nicht behandelten Gesuche sind noch Rückfragen und Unterlagen hängig.

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