Mutmasslicher Bancomat-Sprenger bleibt in Untersuchungshaft

Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines Mannes gegen die Verlängerung seiner Untersuchungshaft abgewiesen. Er steht im Verdacht, an der Sprengung des Bancomaten in Sevelen SG im vergangenen Dezember beteiligt gewesen zu sein.

Schweizerische Bundesanwaltschaft
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI. - Keystone

Damals wurden rund 127'000 Franken entwendet. Zudem entstand durch die Sprengung am 12. Dezember 2019 ein Sachschaden am Gebäude in der Höhe von gut 100'000 Franken. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.

Darin heisst es weiter, dass der Beschuldigte Mitte Juni in Österreich verhaftet und am 10. August an die Schweiz ausgeliefert wurde. Die Polizei kam ihm auf die Spur, weil auf einem unweit des Tatorts gefundenen Geissfuss DNA des Mannes festgestellt wurde.

Auf einem zweiten Geissfuss befand sich DNA-Material des mutmasslichen Komplizen, der derzeit in Dänemark in Haft ist. Dessen DNA wurde auch an einem weiteren Tatort gefunden, wo am 20. Dezember ein Bancomat gesprengt worden war.

Eine forensische Untersuchung ergab, dass sich Lackabrieb auf dem gesprengten Bancomaten in Sevelen befand, der mit grosser Wahrscheinlichkeit von den Geissfüssen stammte.

Der Inhaftierte verlangte in seiner Beschwerde die Abweisung der Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere drei Monate und seine Freilassung. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, der eine Verlängerung der Haft erlaube.

Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde jedoch abgewiesen. Die Indizien reichten derzeit für eine Festhaltung des Mannes aus. Gegen ihn würden weitere Erkenntnisse sprechen. So war sein Handy am 13. Dezember ins Wlan-Netz eines österreichischen Cafés eingeloggt - nur 40 Kilometer von Sevelen entfernt.

Rechtshilfeweise würden ausserdem Abklärungen zu Geldflüssen getätigt und die Befragung des in Dänemark inhaftierten Freundes des Rumänen würde neue Erkenntnisse liefern. Weiter geht das Bundesstrafgericht von Fluchtgefahr aus. Der Rumäne betreibt in Österreich eine Trockenbaufirma. (Beschluss BH.2020.8 vom 26.11.2020)

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