Ersatzwahl Schulpflege; Stille Wahl; Wahlprotokoll
Wahlprotokoll

Stille Wahl vom: 16. April 2019
Wahl von: 1 Mitglied der Schulpflege (Ersatzwahl)
Amtsdauer: Rest der Amtsperiode 2018/2021
I. Sachverhalt
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für die Amtsperiode 2018/2021 wurde nach dem Verfahren gemäss § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis zur gesetzlichen Frist vom 5. April 2019 folgende Kandidatin angemeldet:
Name:Giovanoli
Vorname:Aline Simona
Jahrgang:1986
Heimatort :Bregaglia GR
Adresse:Säntisstrasse 16b
Partei: FDP
bisher/neu: neu
II. Erwägungen Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, hat der Gemeinderat gestützt auf § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Die Nachmeldefrist ist am 15. April 2019 unbenutzt verstrichen, sodass die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze nach wie vor entspricht. Die Kandidatin ist mit der Wahl als Mitglied der Schulpflege einverstanden und hat unwiderruflich erklärt, eine allfällige Wahl anzunehmen. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR kann die Vorgeschlagene in stiller Wahl gewählt werden. Dadurch erübrigt sich ein Urnengang.
III. Entscheid Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR wird als Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 in stiller Wahl gewählt:
Name:Giovanoli
Vorname:Aline Simona
Jahrgang:1986
Heimatort :Bregaglia GR
Adresse:Säntisstrasse 16b
Partei: FDP
bisher/neu: neu
Die Ersatzwahl des Mitgliedes der Schulpflege wird mittels Zustellung des Wahlprotokolls gemäss § 34 Abs. 1 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) dem Departement Volkswirtschaft und Inneres mitgeteilt. Gemäss § 36 Abs. 2 GPR wird ein vorzeitiger Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung wirksam. Somit scheidet das bisherige Mitglied per 16. April 2019 aus der Schulpflege aus und der Ersatz wird per diesem Datum wirksam.
8962 Bergdietikon, 16. April 2019