Bern BE: Elf Raubüberfälle auf Tankstellen geklärt

Kantonspolizei Bern
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Die Kantonspolizei Bern schloss im Mai die Ermittlungen im Zusammenhang mit elf Raubüberfällen in Bern BE und Thun ab. Der mutmassliche Täter wurde verhaftet.

Eingang zum Amtshaus und zur Polizeiwache der Kantonspolizei Bern in Erlach.
Eingang zum Amtshaus und zur Polizeiwache der Kantonspolizei Bern in Erlach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Nach über zwei Jahren intensiver Ermittlungsarbeit ist es der Kantonspolizei Bern gelungen, einen mutmasslichen Räuber zu identifizieren und ihn mit mehreren Überfällen in Verbindung zu bringen.

Dem 29-Jährigen wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 3. September 2019 bis 15. November 2021 elf bewaffnete Raubüberfälle auf Tankstellen verübt zu haben. Anlässlich einer Verkehrskontrolle wurde der Mann am 21. November 2021 in Einigen angehalten und kontrolliert.

Die Zusammenführung verschiedener dabei festgestellter Anhaltspunkte ergab, dass der 29-Jährige für einen Überfall vom 15. November 2021 auf eine Tankstelle in Ittigen in Frage kommen dürfte (siehe Zeugenaufruf vom 16. November 2021). Aufgrund dringenden Tatverdachts wurde der Mann daraufhin in Untersuchungshaft genommen.

Täter in Untersuchungshaft

Im Rahmen weiterer umfangreicher und aufwändiger Ermittlungen unter der Leitung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wurde ein möglicher Zusammenhang mit weiteren Raubüberfällen geprüft. Die Untersuchungen ergaben schliesslich, dass der Beschuldigte für zehn weitere Tankstellenüberfälle verantwortlich gewesen sein dürfte.

Zwischen dem 3. September 2019 und dem 15. November 2021 ereigneten sich in der Region Bern und Thun elf Raubüberfälle auf Tankstellenshops, bei denen der bewaffnete Täter – mutmasslich der 29-Jährige – Verkaufspersonal bedroht und insbesondere Bargeld erbeutet hatte (siehe Mitteilungen vom 4. September 2019, 06. September 2019, 24. Oktober 2019, 2. November 2019, 23. Dezember 2019, 10. Februar 2020, 1. März 2020, 28. März 2020, 22. Mai 2021, 31. August 2021, 16. November 2021).

Die gesammelten Erkenntnisse wurden an die zuständige Staatsanwaltschaft rapportiert. Der Beschuldigte bleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft. Er wird sich vor der Justiz verantworten müssen.

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