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Bern: Ja zum Personalreglement und zu mehr Vereinbarkeit

VPOD Bern
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Wie die VPOD Bern informiert, setzt sich das breite Komitee «Ja zum Personalreglement» für die Teilrevision des Personalreglements ein.

Die Berner Altstadt ist mit ihren vielen Bars, Cafés und Läden ein perfekter Ort für einen Stadtbummel oder eine Bar-Tour.
Die Berner Altstadt ist mit ihren vielen Bars, Cafés und Läden ein perfekter Ort für einen Stadtbummel oder eine Bar-Tour. - Nau.ch / Hüseyin Aydemir

Das aktuelle Personalreglement ist nach dreissig Jahren aus der Zeit gefallen.

Mit der Teilrevision sollen die Anstellungsbedingungen vereinheitlicht, notwendige rechtliche und den heutigen Bedürfnissen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden.

Für das Komitee «Ja zum Personalreglement», das sich für ein Ja am 18. Juni 2023 einsetzt, steht fest:

Die städtischen Angestellten verdienen zeitgemässe, soziale Arbeitsbedingungen – von der Strassenreinigerin, dem Kita-Betreuer, der Gärtnerin, dem Lader der Kehrrichtentsorgung bis zur Feuerwehrfrau.

Mit Vereinbarkeit in Richtung Gleichstellung und gegen den Fachkräftemangel

Die Verbesserung der Vereinbarkeit bildet das absolute Kernstück der Revision.

Neu soll ein vorgeburtlicher Urlaub von drei Wochen und eine Elternzeit von sechs Wochen eingeführt werden.

Zudem wird der Vaterschaftsurlaub auf acht Wochen verlängert.

Mindestlohn auf 4000 Franken

«Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist es zentral, dass die Stadt eine attraktive und soziale Arbeitgeberin bleibt. Sie kann es sich nicht leisten, hier keinen Schritt nach vorne zu gehen», sagt Lena Allenspach, Co-Präsidentin der SP Stadt Bern.

Die wichtigsten sozialpolitischen Verbesserungen des neuen Reglements sind, dass neu alle öffentlich-rechtlich angestellt sind, der Mindestlohn auf 4000 Franken im Monat erhöht wird und der Anspruch auf Wiedereingliederung bei gesundheitlichen Problemen eingeführt wird.

Mitwirkungsrechte und Teuerungsausgleich

Mit der Revision des Personalreglements werden die Mitspracherechte der Mitarbeitenden dem eidgenössischen Mitwirkungsgesetz angenähert und damit einer Minimalanforderung an die schweizerische Wirtschaftsdemokratie.

Bei Auslagerungen wurden bisher die Betroffenen und Personalverbände erst über den bereits erfolgten Auslagerungsentscheid informiert.

Die Neuregelung vom Teuerungsausgleich unterscheidet sich von der aktuell geltenden Regelung kaum.

Die Teuerung muss schon heute ab ein Prozent ausgeglichen werden

Bereits heute hat der Gemeinderat aus rechtlicher Sicht in normalen Zeiten keinen Spielraum. Die Teuerung muss schon heute ab ein Prozent zwingend ausgeglichen werden.

Neu muss der Gemeinderat bei schlechter finanzieller Lage eine Kürzung des Teuerungsausgleichs mit den Personalverbänden zwingend verhandeln, was eine sozialpartnerschaftliche Selbstverständlichkeit ist.

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