Berner Kantonsparlament sagt Ja zu indirekter Medienförderung
Der Entschluss erfolgte nach der Revision des Informationsgesetzes. Das geänderte Informations- und Medienförderungsgesetz passierte einstimmig mit 150 Stimmen.

Der Kanton Bern kann künftig Medien indirekt fördern. Das hat der Grosse Rat am Montag, 5. September 2022, bei der Revision des Informationsgesetzes beschlossen. Von einer direkten Medienförderung sah der Rat indessen ab.
Einzige Ausnahme ist der französischsprachige Kantonsteil, der aufgrund des Sonderstatus für den Berner Jura direkte Fördermassnahmen schon heute zulässt.
Die Grünen wollten am Montag mit einem Antrag verhindern, dass die direkte Förderung für Medien im deutschsprachigen Kantonsteil explizit ausgeschlossen wird.
Medienförderung soll in der Regel indirekt erfolgen, waren auch die Grünen der Meinung. Doch die Medienlandschaft sei in starkem Wandel begriffen. Es sei daher nicht zielführend, eine Art der Förderung einfach per se auszuschliessen.
Auch Philippe Messerli von der EVP vertrat die Ansicht, dass sich der Kanton die Option der direkten Förderung offenhalten und seine Handlungsfähigkeit nicht unnötig einschränken sollte.
Änderungsvorschläge der Grünen mit 89 zu 57 Stimmen zurückgewiesen
Eine Mehrheit des Rats war jedoch der Ansicht, eine direkte Förderung würde die Unabhängigkeit der Medien gefährden. Staatsschreiber Christoph Auer, der die Haltung des Regierungsrats darlegte, äusserte weniger Bedenken, dass die Regierung oder die Politik versuchen würde, die Medien zu beeinflussen.
Realistischer sei aber das Szenario, dass die Redaktionen selber Zurückhaltung in der Kritik am staatlichen Handeln üben könnten, etwa in einer Zeit, wenn es um die Verlängerung eines Leistungsvertrags gehe, sagte Auer.
Der Rat verwarf die Vorschläge der Grünen mit 89 zu 57 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Nachrichtenagenturen werden nicht explizit erwähnt
Der Kanton soll im Rahmen der Medienförderung Institutionen unterstützen können, die Medien mit Beiträgen zu kantonalen, regionalen oder lokalen Themen bedienen. Der Rat verzichtete schliesslich darauf, Nachrichtenagenturen als Beispiel für solche Institutionen zu erwähnen.
Eine Förderung von Nachrichtenagenturen sei ja auch möglich, ohne dass sie explizit als Beispiel genannt werden, betonte Auer. Zuvor hatten sich mehrere Grossräte für die Nennung von Nachrichtenagenturen im Gesetz ins Zeug gelegt.
Grossrat Hervé Gullotti (SP) betonte, dass die Nachrichtenagentur Keystone-SDA für die Medien eine Art Service public leiste. Nicht zuletzt bilde sie auch eine Brücke zwischen den Sprachregionen. Anne-Caroline Graber (SVP) hob die Neutralität und Objektivität von Agenturmeldungen hervor.
Der Grosse Rat verwarf den Antrag zur Nennung der Nachrichtenagenturen mit 108 zu 41 Stimmen.
In der Schlussabstimmung passierte das geänderte Informations- und Medienförderungsgesetz in zweiter Lesung einstimmig mit 150 Stimmen.
Indirekte Förderung wahrt die Unabhänigkeit der Medien
Das Kantonsparlament hatte bereits im März über die Revision des kantonalen Informationsgesetzes debattiert und weite Teile der Revision gutgeheissen. Einzig die Artikel über die Medienförderung schickte es zur Überarbeitung zurück in die Kommission.
Grund dafür war, dass das Schweizer Volk nur wenige Wochen vorher ein Medienförderungspaket des Bundes bachab geschickt hatte. Damit sei eine neue Ausgangslage entstanden, war sich der Grosse Rat im März einig. Die Kommission soll die bernische Medienförderung daher noch einmal unter die Lupe nehmen und anpassen.
Tatsächlich wurden die Karten nun neu gemischt. Während die direkte Medienförderung durch den Kanton im März noch eine Mehrheit in der vorberatenden Kommission hatte, war dies nun für die zweite Lesung nicht mehr der Fall.
Wie der Regierungsrat befürwortete eine Mehrheit der Kommission nur noch eine indirekte Förderung. Nur so sei die Unabhängigkeit der Medien gewahrt, heiss es dazu im Rat.