Berner Stadtrat uneins bei Überwälzung von Demo-Kosten
Der Berner Stadtrat ist sich uneins, ob die Stadt Kosten für Polizeieinsätze bei Demo-Exzessen auf die Organisatoren überwälzen können soll.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer soll in Bern künftig die Kosten von Polizeieinsätzen bei Demos übernehmen?
- Mit dieser Frage beschäftigt sich zurzeit der Berner Stadtrat und ist sich uneins.
- Die Rechten wollen die Kosten überwälzen können, die Linken wehren sich dagegen.
Die Uneinigkeit bei dem Thema zeigte sich am Donnerstag bei der ersten Lesung des teilrevidierten Kundgebungsreglements. Entscheide fasste der Berner Stadtrat noch nicht.
Das neue kantonale Polizeigesetz sieht die Möglichkeit der Kostenüberwälzung vor. Das Gesetz fand vor knapp einem Jahr eine klare Mehrheit in der Volksabstimmung, ist aber wegen Beschwerden noch nicht in Kraft.
Auch in der Stadt Bern gab es eine Mehrheit für das Polizeigesetz, wie Philip Kohli (BDP) in Erinnerung rief. Wer das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung für gewalttätige Ausschreitungen missbrauche, solle dafür zur Kasse gebeten werden können.
Auch Hans Ulrich Gränicher (SVP) warnte davor, «das kantonale Polizeigesetz auszuhebeln». Gewaltbereite Kreise müsse man zur Rechenschaft ziehen können, friedliche Demonstrationen würden durch die Regelung nicht tangiert.
Linke ist gegen Kostenüberwälzung
Doch die Linke im Stadtrat möchte von der Möglichkeit der Kostenüberwälzung nicht Gebrauch machen. Dies würde die demokratischen Rechte über Gebühr einschränken, hiess es.
Demo-Organisatoren könnten sowieso nur beschränkt beeinflussen, was im Umfeld einer Kundgebung passiere, sagte etwa Lea Bill (GB).
Im Zentrum der Teilrevision stehen Kundgebungen auf dem Bundesplatz während der Sessionen der eidgenössischen Räte.
Die Möglichkeit von Klein-Kundgebungen soll fest verankert werden. Ein Pilotversuch seit 2016 habe sich bewährt, macht der Gemeinderat geltend.
Umstritten ist, wieviele Menschen sich an einer Kleindemo beteiligen dürfen. Der Gemeinderat schlägt 15 Demonstrierende vor, die vorberatende Kommission 30.
Wer soll auf dem Bundesplatz demonstrieren dürfen?
Bernhard Eicher (FDP) erinnerte daran, dass sich der Bund jahrzehntelang gegen jegliche Kundgebungen während Sessionen gesträubt habe.
Nun habe die Stadtregierung einen Kompromiss mit der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung gefunden, den man nicht leichtfertig gefährden sollte.
Umstritten ist auch, was für Kundgebungen auf dem Bundesplatz generell zugelassen sein sollen. Wegen der starken Nachfrage schlägt der Gemeinderat vor, nur Kundgebungen zu bewilligen, die «aufgrund ihrer Teilnehmerzahl oder Thematik» von nationaler Bedeutung sind.
Gegen eine solche Einschränkung wehrt sich die SP vehement.