Das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf die Abwicklung des SkyWork-Konkurses. Wegen der speziellen Umstände kann das Konkursamt Bern-Mittelland den Gläubigern den sogenannten Kollokationsplan nicht Anfang April zur Einsicht auflegen.
Ein Flugzeuge der Skywork am Flughafen Bern Belp.
Ein Flugzeuge der Skywork am Flughafen Bern Belp. - Keystone

Wie das Konkursamt am Donnerstag auf der eigens für die Abwicklung des Konkurses eingerichteten Internetseite bekanntgab, verschiebt es die Auflage auf einen späteren Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt hänge von der weiteren Entwicklung rund um das Coronavirus ab.

Nach Angaben des Konkursamts von Anfang Jahr gibt es im Fall der Fluggesellschaft SkyWork mehr als 1000 Gläubiger. Der Kollokationsplan zeigt auf, welche Forderungen zugelassen werden und in welcher Rangordnung sich die Gläubiger befinden. Er kommt zum Zug, wenn in einem Konkursverfahren nicht alle Forderungen von Gläubigern befriedigt werden können.

Die Berner Regionalfluggesellschaft SkyWork Airlines stellte am 29. August 2018 den Betrieb ein. Elftausend Passagiere blieben auf Tickets sitzen. Die Flughafen Bern AG verlor einen ihrer besten Kunden.

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