Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Aargau zu gewährleisten

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Aargau zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 29. Mai 2019 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Uri:
die Gerichtsorganisation;
im Kanton Basel-Landschaft:
die Wahlen der Zivilkreisgerichte;
im Kanton Aargau:
das Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.