Kanton Bern bittet um Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerk
Wie der Kanton Bern mitteilt, wurde die Waldbrandgefahr in grossen Teilen des Kantons als «mässig» und in Teilen des Mittellands als «erheblich» beurteilt.
Im Kanton Bern gelten im Hinblick auf den 1. August keine besonderen Massnahmen bezüglich Feuerwerk und 1. Augustfeuer.
Das Amt für Wald und Naturgefahren beurteilt die Waldbrandgefahr in grossen Teilen des Kantons als «mässig» (Stufe zwei), in Teilen des Mittellands (Jurasüdfuss, Biel und Seeland) als «erheblich» (Stufe drei).
Die kantonalen Fachstellen rufen die Bevölkerung auf, vorsichtig mit Feuerwerk und 1. Augustfeuern umzugehen.
200 Meter Abstand zum Wald, zu Feld- und Ufergehölz
Sie empfehlen, im Gebiet mit erheblicher Waldbrandgefahr 200 Meter Abstand zum Wald, zu Feld- und Ufergehölz einzuhalten.
Bei starkem Wind soll man auf Feuer verzichten und das Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen.
Das Feuer soll man immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.