Kanton Bern verbietet wegen Trockenheit Feuerwerk
Wie andere Kantone hat auch der Kanton Bern nun wegen der anhaltenden Trockenheit ein Feuerwerksverbot erlassen. Ausgenommen sind die amtlich bewilligten Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee.

Im Kanton Bern gilt aktuell die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände. Seit geraumer Zeit gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter nun auch ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern an exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets erlassen. Erlaubt bleiben hingegen die sogenannten 1. August-Feuer an für Feuerwehren gut zugänglichen Orten mit genügend Löschwasser.
Auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten ist ausserdem das Steigenlassen von Himmelslaternen.