Mann nach Hammerangriff auf Frau vor Gericht
Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland wird ein der Fall eines Mannes verhandelt, der mutmasslich seine Frau mit einem Hammer und einem Messer töten wollte.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Gericht in Bern wird derzeit ein extremer Fall von häuslicher Gewalt verhandelt.
- Der Mann soll mit einem Hammer und danach mit einem Messer seine Frau angegriffen haben.
- Der Mann könne sich die Tat nicht erklären und es tue ihm leid, wie er vor Gericht sagte.
Am 9. November 2010 kam es in der Wohnung des Mannes zu wüsten Szenen. Die gebürtige Portugiesin wollte dort Post abholen. Dabei kam es zu Diskussionen mit dem Mann. In der Küche schlug er unvermittelt mit einem Hammer zweimal auf den Hinterkopf der Frau und verletzte sie.
Nachdem er sie zu Boden geworfen hatte, versuchte der Afrikaner, die Frau mit einem Messer zu stechen. Dabei verletzte er die Frau erneut mehrfach. Die Frau versuchte zu fliehen. Der Angreifer holte sie vor der verschlossenen Wohnungstüre jedoch ein und würgte sie laut Anklage heftig.
Schliesslich gelang der Frau die Flucht durch ein Fenster. Die Polizei fand sie verletzt im Eingangsbereich der Wohnung in Bern-Bethlehem. Die Beamten mobilisierte zusätzliche Kräfte, darunter auch die Interventionseinheit.
Er könne sich die ihm vorgeworfene Tag nicht recht erklären, sagte der Mann nun am Mittwoch vor Gericht. Es erschrecke ihn, an das Geschehene zurückzudenken. Zudem könne er sich nicht daran erinnern, dass er die Frau gewürgt und mit einem Messer auf sie eingestochen habe.
Wohnung in Flammen gesetzt
Nach der Flucht der Frau hantierte der Afrikaner mit einer Gasflasche. Er versuchte die Wohnung in Brand zu stecken, respektive eine Explosion herbeizuführen. Mehrere Dutzend Bewohnerinnen und Bewohner wurden aus Sicherheitsgründen aus dem Wohnhaus evakuiert.
Er wisse nicht, was er sich damals dabei gedacht habe, sagte der Angeklagte vor Gericht. Aber: «Heute denke ich, dass ich mich verbrennen wollte.»

Während der Evakuierung kam es in der Wohnung des Afrikaners zu einem Brand. Wenig später sprang der mutmassliche Täter vom Balkon seiner Wohnung in die Tiefe. Er wurde dabei schwer verletzt.
Die Verletzungen seien verheilt, er könne sich nicht beklagen. Das antwortete der Mann auf die Frage von Gerichtspräsident Peter Müller nach seinem heutigen Befinden.
Was geschehen sei, tue ihm leid. «Ich wünschte, das alles wäre nie passiert», betonte er. Seiner Ex-Frau hatte der Mann einen Brief geschrieben, indem er sich für die Tag entschuldigte.
Nach U-Haft geflohen
Der Mann wurde in Untersuchungshaft genommen, wo er sich etwas mehr als einen Monat befand. Danach verliert sich seine Spur bis im Jahr 2017, wo er in Frankreich in Auslieferungshaft genommen wurde. Im August 2018 wurde er in der Schweiz erneut in Untersuchungshaft genommen. Anschliessend wurde er zum vorzeitigen Strafantritt in die Strafanstalt Thorberg überführt.

Dem Afrikaner werden unter anderem versuchte vorsätzliche Tötung eventuell versuchter Mord sowie Brandstiftung und versuchte Verursachung einer Explosion zur Last gelegt.
Am Mittwoch fand vor dem Regionalgericht zunächst die Befragung des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anschliessend ist die Befragung des mutmasslichen Täters geplant. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag um 15 Uhr eröffnet.