Nach Schussabgabe: Verfahren gegen Polizist eingestellt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Polizist der 2019 einen Flüchtigen erschoss muss nicht vor Gericht.
- Er habe aus Notwehr gehandelt, so die Staatsanwaltschaft.
Der Polizist, der im Juli 2019 am Berner Kuhnweg einen Flüchtigen erschoss, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Polizist in Notwehr gehandelt hat.
Das entsprechende Verfahren wurde eingestellt, wie Christof Scheurer, der stellvertretende Generalstaatsanwalt und Informationsbeauftragte, eine Meldung vom Dienstag auf dem Onlineportal der «Berner Zeitung» bestätigte.
Vor etwas mehr als einem Jahr wurde die Polizei wegen eines aus einer psychiatrischen Einrichtung entwichenen Mannes alarmiert. Eine Patrouille spürte den 36-Jährigen im Berner Schönbergquartier in seinem Elternhaus auf.
Die Polizisten konnten den Gesuchten ansprechen. Doch plötzlich ergriff der 36-Jährige eine Schusswaffe. Es sei zu einer für die Polizisten «akut bedrohlichen Situation gekommen», wie es in der seinerzeitigen Medienmitteilung hiess. Einer der Polizisten machte in dieser Situation Gebrauch von seiner Dienstwaffe.
Der 36-Jährige wurde tödlich getroffen. Die Polizei hatte schon in der Vergangenheit mehrere Male wegen des Mannes ausrücken müssen. Er soll laut «Berner Zeitung» als Waffennarr gegolten haben.
Wie in solchen Fällen üblich untersuchte ein ausserkantonales Polizeikorps den Vorfall.