Geldspielgesetz

Neues Geldspielgesetz ermöglicht Berner Vereinen Sportwetten

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Berner Sportklubs, die wegen des Coronavirus oder wegen anderer Umstände auf Geldsuche sind, steht im kommenden Jahr ein neues Finanzierungsinstrument zur Verfügung: Sportwetten. Möglich macht dies das neue Geldspielgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt.

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Mit steigendem Alter des Kindes kann die Höhe des Taschengeldes gesteigert werden. - Pixabay

Die Idee, im Kanton Bern lokale Sportwetten zuzulassen, entstand vor gut einem Jahr in der Sicherheitskommission (SiK) des bernischen Grossen Rats. Diese Kommission bereitete fürs Kantonsparlament die Beratung des neuen Gesetzes vor.

Angesichts von seit langem durchgeführten Wetten wie beispielsweise Schätzspielen an Altjahrshöcken von Musikgesellschaften sei sie auf die Idee mit der Legalisierung von Sportwetten gekommen. Das sagte am Donnerstag SiK-Präsident Werner Moser (SVP/Landiswil) auf Anfrage.

Von solchen Spielen habe man nicht richtig gewusst, ob sie zulässig oder nicht zulässig seien. Deshalb habe die SiK beschlossen, einen Antrag auf Aufnahme von Sportwetten ins Gesetz zu stellen. Im Grossen Rat hiess es dann auch, Wetten wären für Sportvereine eine gute Gelegenheit, Geld zu beschaffen.

Im März dieses Jahres hiess das Kantonsparlament den SiK-Antrag gut. Erlaubt sind nur Wetten auf den Ausgang eines Spiels vor Ort selbst. Auf den Ausgang internationaler Partien kann nicht gewettet werden und die Wetten dürfen nicht online oder automatisiert stattfinden, wie aus Grossratsunterlagen hervorgeht.

Lokale Sportwetten dürfen auch nur an maximal zehn Tagen pro Jahr durchgeführt werden. Der Reingewinn muss einem gemeinnützigen Zweck zugute kommen.

SiK-Präsident Moser sagte am Donnerstag, aus seiner Sicht dürften solche Wetten nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Sie müssten eben in kleinem Rahmen stattfinden, beispielsweise vor dem Spiel eines Fussballklubs unterer Ligen. Proficlubs wie YB oder der SCB könnten solche Wetten sicher nicht durchführen.

Eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen tritt am 1. Januar im Kanton Bern in Kraft. So verschwindet aufgrund einer Revision des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes das Kaminfegermonopol im Kanton. Damit stehen Hausbesitzer verstärkt in der Pflicht, rechtzeitig einen konzessionierten Kaminfeger zu engagieren.

Aufgrund einer Änderung des Spitalversorgungsgesetzes werden die Berner Spitäler ab dem neuen Jahr dem Kanton die Löhne ihrer Chefärztinnen und Chefärzte melden müssen. Zudem wird die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt eingeführt.

Bei einer solchen Geburt trifft das Spital Massnahmen, damit das soziale Umfeld der Frau keine Kenntnis von der Geburt erhält. Der bernische Grosse Rat sprach sich im September für dieses Instrument und gegen die Schaffung einer zweiten Babyklappe im Kanton Bern aus.

Dank einer Totalrevision der Quellensteuerverordnung verschwindet im neuen Jahr eine Ungleichbehandlung zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen. Neu können zum Beispiel quellenbesteuerte Erwerbstätige mit Wohnsitz im Ausland, die mehr als 90 Prozent ihrer Einkünfte in der Schweiz erzielen, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen.

Dadurch werden sie gleich behandelt wie Erwerbstätige, die von Anfang an im ordentlichen Verfahren veranlagt werden.

Die Quellensteuer wird dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und dem Staat abgeliefert. Davon betroffen sind Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C oder im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer, also zum Beispiel Grenzgänger oder internationale Wochenaufenthalter.

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