Privatisierung bernischer Jugendheime stösst auf Widerstand
Die Pläne der Berner Regierung für die Privatisierung der fünf kantonalen Kinder- und Jugendheime dürften im Parlament viel zu reden geben. Die vorberatende Kommission steht mehrheitlich hinter der Verselbständigung, will die Liegenschaften aber nicht einfach den künftigen Trägerschaften überlassen.
Die Pläne der Berner Regierung für die Privatisierung der fünf kantonalen Kinder- und Jugendheime dürften im Parlament viel zu reden geben. Die vorberatende Kommission steht mehrheitlich hinter der Verselbständigung, will die Liegenschaften aber nicht einfach den künftigen Trägerschaften überlassen.
Vielmehr sollen die zu gründenden Heimstiftungen eine Miete entrichten, fordert die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates (GSoK) gemäss Communiqué vom Mittwoch. Immerhin hätten die Liegenschaften einen Marktwert von total 80 Millionen Franken.
Der Grosse Rat wird in der Juni-Session über das Geschäft befinden. Fundamentalopposition kommt von der Gewerkschaft VPOD: Sie forderte das Parlament auf, gar nicht auf das Geschäft einzutreten.
Die angestrebte Verselbständigung ginge auf Kosten des Personals sowie der Kinder und Jugendlichen. Die Ausgliederung verschlechtere die Anstellungsbedingungen, und die Betreuungsqualität würde leiden.
Die Regierung hatte die Vorlage im März präsentiert. Fünf kantonale Institutionen sollen 2023 in die Selbstständigkeit starten: Das Schulheim Schloss Erlach, das Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz, das Jugendheim Lory, das Pädagogische Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee sowie die Beobachtungsstation (Beo) Bolligen.
Die fünf Institutionen sind heute auf drei Direktionen der Kantonsverwaltung verteilt, beschäftigen insgesamt 510 Mitarbeitende und betreuen 1094 Kinder und Jugendliche. Künftig sollen sie sich als Stiftungen organisieren.
Die staatliche Defizitgarantie entfällt, hingegen soll der Kanton als Stifter auftreten und das Stiftungskapital einbringen. Die Stiftungen sollen die Gebäude, die sie heute schon benutzen, zum Symbolpreis von einem Franken erwerben können.
Die Gesundheits- und Sozialkommission kam gemäss Communiqué mehrheitlich zum Schluss, dass die Verselbständigung den Heimen grössere unternehmerische Freiheiten eröffne. Einer kostenlosen Übertragung der Heimimmobilien steht die GSoK aber skeptisch gegenüber.
Der Unterhalt für die grösstenteils historischen Bauten stelle ein Risiko für die Heime dar. Und für den Kanton würde eine kostenlose Übertragung der Liegenschaften zu einer Verschlechterung der Erfolgsrechnung führen.
Nach Meinung der GSoK sollte der Regierungsrat eine Variante ausarbeiten, wonach den Stiftungen die heutigen Immobilien einstweilen vermietet werden. Die Frage nach einer Übertragung der Liegenschaften solle frühestens in fünf Jahren wieder aufgegriffen werden, wenn sich die ausgegliederten Stiftungen im freien Markt zurechtgefunden hätten.