UVEK will die Bündelung von Stromleitungen mit Strasse und Schiene systematisch prüfen
Die Bündelung von Infrastrukturen trägt meist zum Landschaftsschutz und zur haushälterischen Bodennutzung bei.
Deshalb will das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) künftig bei der Planung von Übertragungsleitungen, Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken die Möglichkeiten zur Bündelung dieser Infrastrukturen systematisch prüfen und die diesbezügliche Koordination verbessern. Die zuständigen UVEK-Ämter haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Eine wichtige Basis für Bündelungsprojekte liefert eine Studie im Auftrag des UVEK, welche die Anforderungen an Technik, Betrieb und Sicherheit bei solchen Vorhaben untersucht hat.
Der Bundesrat hat bereits im Postulatbericht 08.3017 Rechsteiner „Multifunktionale Nationalstrassen zur Entlastung der Landschaft" festgestellt, dass die Bündelung von Infrastrukturen den Zielen und Planungsgrundsätzen des Raumplanungsgesetzes (RPG) entspricht und diese in den meisten Sachplänen des Bundes enthalten sind. Bisher konnten erst wenige Vorhaben der Bündelung von Übertragungsleitungen mit Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken realisiert werden.
Deshalb will das UVEK künftig bei der Planung von Übertragungsleitungen, Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken die Möglichkeiten zur Bündelung der Infrastrukturen systematisch prüfen und zweckmässig beurteilte Vorhaben umsetzen. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) wird dazu periodisch geografische Potentialanalysen zur Bündelung der Infrastrukturen durchführen. Weiter soll im Rahmen der Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK) die Prüfung von Bündelungsvorhaben koordiniert werden. Bei zweckmässigen Bündelungsmöglichkeiten wird das Bundesamt für Energie (BFE) die nationale Netzgesellschaft Swissgrid mit der Durchführung einer Machbarkeitsprüfung beauftragen. Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung haben die Bundesämter dieses Vorgehen vereinbart.
Ergänzend liegt mit der UVEK-Studie für Projektanten und Entscheidbehörden eine wichtige Grundlage vor. Die Studie schlägt verschiedene bauliche Anordnungsmöglichkeiten der Stromleitungen in der Trägerinfrastruktur Strasse oder Schiene vor, legt die Rahmenbedingungen fest (Zugänglichkeit, Nutzraum, Schutz der Verkehrsteilnehmenden, Arbeitssicherheit, gegenseitige Beeinflussung und Auswirkungen auf Risikoszenarien) und definiert die Anforderungen an Bautechnik, Betrieb und Unterhalt.
Die Studie zeigt, dass die Bündelung von Bahn- und Strasseninfrastrukturbauten mit 380 kV-Höchstspannungsleitungen grundsätzlich technisch machbar ist, wobei eine vertiefte Prüfung der Machbarkeit im Einzelfall erforderlich ist. Zudem weisen nicht alle Anordnungen dieselbe Eignung für eine Bündelung auf. Die Bündelung ist zudem nur möglich, wenn beide Infrastrukturen gleichzeitig neu gebaut werden oder wenn die Trägerinfrastruktur einer Gesamtsanierung unterzogen wird.
Die Erkenntnisse der nun vorliegenden UVEK-Studie können in den Projekten wie der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels angewendet werden. Hier wird aktuell geprüft, ob der Hohlraum unterhalb der Fahrbahn mit einem separaten Werkleitungskanal (WELK) für die Installation einer 380 kV-Leitung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid verwendet werden.
Die Studie «Klärung von Grundsatzfragen für die Bündelung von Übertragungsleitungen mit Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken» wurde unter Leitung des Bundesamts für Energie (BFE) erstellt. Mitgewirkt haben die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Strassen (ASTRA), Verkehr (BAV), das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), die nationale Netzgesellschaft Swissgrid und die SBB. Die externe Unterstützung wurde durch EBP Schweiz AG erbracht. Zur Klärung des Bewilligungsprozesses bei der Bündelung von Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken mit Übertragungsleitungen hat eine UVEK-interne Arbeitsgruppe im Rahmen der Studie verfahrensrechtliche Fragen bei der Bewilligung von multifunktionalen Infrastrukturen untersucht.