Gastronomiebetriebe können bis zum 25. Juni 2024 bei der Gewerbepolizei ein Gesuch stellen, um ihre Terrassen an zwölf Wochenenden bis um 1.30 Uhr zu betreiben.
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Bieler - zVg
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Wie die Stadt Biel informiert, wurden in einer 2022 veröffentlichten Studie der Hochschule Luzern sogenannte «Mediterrane Nächte», das heisst längere Öffnungszeiten von Aussenwirtschaften während der Sommermonate, in den Städten Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, St.Gallen, Thun, Winterthur und Zürich systematisch ausgewertet und festgehalten, dass die verlängerten Öffnungszeiten insgesamt positiv aufgenommen worden seien und nicht zu vermehrten Lärmklagen geführt hätten.

Im Sommer 2023 fand in Biel der erste Testlauf für Mediterrane Nächte statt.

An insgesamt acht Wochenenden wurden die Terrassen von 21 Betrieben eine Stunde später geschlossen, wobei die Betriebe der Altstadt vom Versuch noch ausgeschlossen waren.

Erfolgreiche Testphase

Es kam während der ganzen Testphase zu keiner negativen Rückmeldung.

Für die Gastronomen seien die verlängerten Terrassenöffnungszeiten zwar nicht besonders lukrativ gewesen, aber die Schliessung der Aussenbereiche bei Betriebsende habe deutlich entspannter durchgeführt werden können.

Aufgrund dieser guten Erfahrungen hat das Polizeiinspektorat beschlossen, einen erneuten Testlauf durchzuführen.

Die Terrasse muss baubewilligt sein

Für den Sommer 2024 können sämtliche interessierten Betriebe auf städtischem Gebiet einen Antrag stellen.

Voraussetzung ist, dass die Terrasse baubewilligt ist und bereits eine bewilligte Öffnungszeit von 00.30 Uhr hat.

Die verlängerten Öffnungszeiten der Terrassen von Gastgewerbetrieben werden Freitagnacht und Samstagnacht bis maximal 1.30 Uhr ermöglicht.

Gastgewerbebetriebe können sich bis 25. Juni 2024 melden

Die Verlängerung der Öffnungszeiten gilt an folgenden Daten: 05./06. Juli, 12./13. Juli, 19./20. Juli, 26./27. Juli, 31. Juli, 02./03. August, 09./10. August, 16./17. August, 23./24. August, 30./31. August, 06./07. September, 13./14. September, 20./21. September 2024.

Beschallungen im Freien sind grundsätzlich nicht erlaubt. Interessierte Gastgewerbebetriebe können sich bis zum 25. Juni 2024 schriftlich bei der Gewerbepolizei Biel melden.

Nach der Auswertung des Testlaufs 2024 wird entschieden, wie es ab 2025 mit den verlängerten Öffnungszeiten für die Sommermonate weitergehen soll.

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