Covid-19-Härtefallverordnung
Der Gemeinderat begrüsst im Grundsatz die vorgelegte Verordnung des Bundes zur Abfederung wirtschaftlicher Härtefälle für betroffene Unternehmen.

Der Gemeinderat hat an der heutigen Sitzung seine Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Covid-19-Härtefallverordnung verabschiedet. Darin begrüsst er die Stossrichtung der vorgelegten Verordnung, mit der wirtschaftliche Härtefälle für betroffene Unternehmen durch gezielte Massnahmen abgefedert werden sollen.
Als völlig ungenügend erachtet der Gemeinderat jedoch den vorgesehenen Bundesbeitrag in der Höhe von maximal CHF 200 Mio. Dem Kanton Bern stünde dabei ein maximaler Bundesbetrag von CHF 23,75 Mio. zur Verfügung, was aus Sicht des Gemeinderates als völlig ungenügend zu bezeichnen ist. Jeder Konkurs, der abgewendet werden kann und somit das Weiterbestehen einer «gesunden» Unternehmung ermöglicht, ist ein volkswirtschaftlicher Gewinn, indem Arbeitsplätze, Knowhow und Steuersubstrat erhalten werden.
Allerdings hat er Bedenken, ob das angedachte Vorgehen mit Blick auf die sog. «zweite Welle» der Corona-Pandemie, welche die Schweiz aktuell durchmacht, rasch genug greift und stark genug konzipiert ist. Der Gemeinderat regt deshalb an, ergänzend und/oder alternativ die Covid-19-Kredite des Bundes zu reaktivieren, wie dies auch bereits in den Medien thematisiert worden ist, da es sich um eine effiziente und zudem eine sehr rasch wirkende Lösung handelt, wie während der ersten Welle festgestellt werden konnte. Diese Kredite sind zielführend, um langfristig erfolgreiche Unternehmen vor einem Konkurs zu bewahren, selbst wenn die Kredite buchhalterisch zu einer weiteren Verschuldung führen.
Dank bereits bestehendem Vollzugssystem via Haus-/Geschäftsbanken ist ein rascher und kompetenter Verfahrensablauf sichergestellt. Eine Wiederaufnahme dieses Systems per Dezember 2020 erscheint der Gemeinderat machbar, falls der Bund die entsprechenden Grundlagen im Covid-19-Gesetz legt oder wiederum die ausserordentliche Lage einführt; Letzteres würde zudem auch in anderen Bereichen der Pandemiebekämpfung Sinn machen.
Parallel dazu sollen die Unternehmen neu ein Härtefallgesuch stellen können, mit dem – bei Bewilligung – ein Teil des Kredites später erlassen wird. Den Lead für dieses Härtefallprogramm soll nach Auffassung des Gemeinderates der Bund übernehmen, damit der Vollzug einheitlich und effizient durchgeführt werden kann. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind substanziell zu erhöhen. Der Gemeinderat schlägt in Analogie zu anderen öffentlichen Beurteilungen eine Aufstockung auf mindestens 1 Milliarde Franken vor.
Ferner stellt der Gemeinderat fest, dass noch Lücken bestehen, die geschlossen werden müssen. Konkret muss der Teilmieterlass für Betriebe, die im Frühling ihre Tätigkeit einstellen mussten, fortgeführt und mit Blick auf die aktuellen wirtschaftlichen Einschränkungen im Zuge der zweiten Welle zeitlich ausgedehnt werden. Der Gemeinderat macht darauf aufmerksam, dass die Unklarheit bei den Geschäftsmieten für viel Unverständnis, aber auch wirtschaftliche Sorgen und Ängste bei den Betroffenen sorgen.
Es ist unbestreitbar, dass die Miete für viele Gewerbetreibende einen grossen Fixkostenblock darstellt und das bundesrätliche Versprechen vom vergangenen März, wonach bei der Pandemiebewältigung niemand vergessen wird, nicht wirklich eingelöst werden kann, wenn für diese Problematik keine verbindliche und griffige Lösung festgelegt wird. Der Verweis auf die Vertragsfreiheit und den Verhandlungsweg zwischen den Vertragspartnern genügt hier klar nicht. Hier erwartet der Gemeinderat zusätzlich, dass sich auch der Kanton Bern analog zu anderen Kantonen in dieser Sache materiell engagiert.
Eine Weiterführung des verlängerten Bezugs der Arbeitslosenversicherung ist ebenso geboten, um drohende Aussteuerungen (und somit das Abgleiten in die Sozialhilfe, welche bekanntlich die Kantone zu finanzieren haben) abzuwenden. In diesem Kontext regt der Gemeinderat an, die Kurzarbeitsentschädigung für Personen, die im Tieflohnsegment arbeiten, auf 100 % des Lohnes anzuheben, um auch hier die Sozialhilfe zu entlasten bzw. gar nicht erst zum Zuge kommen zu lassen.