Naturschutzgesetz: Biel/Bienne plädiert für 80-Prozent-Regelung
Wie die Stadt Biel mitteilt, beantragt der Gemeinderat dem Kanton, die Beiträge an Gemeinden gemäss geltendem Naturschutzgesetz bei 80 Prozent zu belassen.
Der Gemeinderat der Stadt Biel hat in seiner Sitzung am 4. September 2024 zuhanden der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern zur geplanten Änderung des Naturschutzgesetzes eine Stellungnahme abgegeben.
Er begrüsst einen Grossteil der Anpassungen, insbesondere die Klärung der Kompetenzen bei den Ausnahmebewilligungen in Schutzgebieten.
Die Stadt Biel nimmt ihre Verantwortung beim Arten- und Naturschutz gerne wahr, dem muss jedoch seitens Kanton mit entsprechender finanzieller Unterstützung Rechnung getragen werden.
Gemeinderat plädiert für Beibehaltung der 80-Prozent-Regelung
Nach heutigem Recht kann sich der Kanton bis zu 80 beziehungsweise 100 Prozent an den Kosten der Gemeinden beteiligen.
Nach neuem Recht soll dieser Anteil nicht mehr festgelegt werden. Zudem wird der Beitrag für die Erstellung von Inventaren maximal 50 Prozent betragen.
Dies schwächt die Möglichkeiten der Gemeinden, im Bereich des Arten- und Naturschutzes aktiv zu werden.
Der Gemeinderat beantragt, die Beiträge an Gemeinden gemäss heutigem Naturschutzgesetz bei 80 Prozent zu belassen. Dies hält der Gemeinderat in seiner Stellungnahme mit Nachdruck fest.