Binningen führte ab Januar 2024 neue Mietzinsbeiträge ein
Wie die Gemeinde Binningen angibt, setzt sie mit der Einführung der neuen Mietzinsbeiträge ab 1. Januar 2024 ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit.
Das Gesetz tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und zielt darauf ab, die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden zu reduzieren.
Mit den höheren Mietzinsbeiträgen werden gezielt jene Familien und Alleinerziehende unterstützt, welche knapp ober- oder unterhalb der Anspruchsgrenze der Sozialhilfe leben («Working Poor»).
Die Mietzinsbeiträge sind der Sozialhilfe vorgelagert und tragen einerseits dazu bei, Eintritte in die Sozialhilfe zu vermeiden und andererseits den Schwelleneffekt beim Austritt aus der Sozialhilfe abzuschwächen.
Förderung von Arbeitsanreizen
Bei der Neuausgestaltung der Beiträge wurde zudem darauf geachtet, dass mehr Lohn tatsächlich auch zu mehr frei verfügbarem Einkommen führt und somit Arbeitsanreize gefördert werden.
Der Gemeinderat hat das entsprechende Gemeindereglement und die dazugehörige Verordnung zur Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen ausgearbeitet und dem Einwohnerrat vorgelegt.
An seiner Sitzung vom 25. September 2023 genehmigte der Einwohnerrat die Vorlage und folgte damit dem Gemeinderat.
Ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit
Das Reglement und die Verordnung konnten somit pünktlich per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.
Mit der Einführung des kommunalen Reglements und der Verordnung zum totalrevidierten, kantonalen Mietzinsbeitragsgesetz, setzt Binningen ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit und zeigt, wie durch gezielte Massnahmen Familien und Alleinerziehende effektiv unterstützt werden können.
Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Armut und trägt dazu bei, die Abhängigkeit von Sozialhilfebezügen zu verhindern.
Entlastung des Gemeindebudgets
Die finanzielle Beteiligung des Kantons, welcher bis zu 50 Prozent der damit verbundenen Kosten trägt, unterstreicht die Bedeutung dieser Massnahme und entlastet gleichzeitig das Budget der Gemeinde.
Weitere Informationen zum Mietzinsbeitragsgesetz, dessen Anwendung und den beitragsberechtigten Personengruppen ist auf der Webseite der Gemeinde zu finden.