Wie die Gemeinde Bottmingen bekannt gibt, hat der Gemeinderat eine verkehrspolizeiliche Anordnung für ein beidseitiges Parkverbot im Bereich Waldrain erlassen.
Gemeindeverwaltung an der Schulstrasse in Bottmingen.
Gemeindeverwaltung an der Schulstrasse in Bottmingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Aufgrund der engen Fahrbahnverhältnisse sowie der seitlichen Fahrbahnbegrenzungen (Mauern/Hecken) kann im vorderen Bereich des Waldrains nicht parkiert werden, ohne dass dadurch Sicherheits- und Entsorgungsfahrzeuge behindert werden.

Der Gemeinderat Bottmingen hat deshalb am 21. Mai 2024 neue verkehrspolizeiliche Anordnung beschlossen.

Im Bereich Waldrain, von der Einmündung der Talholzstrasse bis zur oberen Grenze der Parzellen 2140 und 2097 gilt ein Verbot des Parkierens (2.50) mit dem Zusatzhinweis «beidseitig».

Beschwerde beim Regierungsrat einreichen

Gegen diese Anordnungen kann innert zehn Tagen von der Veröffentlichung (Stand vom 21. Juni 2024) an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten.

Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

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