Bottmingen: Angepasste Bestattungs- und Friedhofsverordnung
Wie die Gemeinde Bottmingen angibt, wurde das angepasste Bestattungs- und Friedhofsreglement durch die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL genehmigt.
Gestützt auf die Reglementsänderungen hat der Gemeinderat der angepassten Bestattungs- und Friedhofsverordnung (BFVO) zugestimmt und per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt, die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL hat dieses am 4. Juli 2024 genehmigt.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Abschaffung des Grabunterhalts durch die Gemeinde, die Einführung der Kostenpflicht für Beisetzungen von auswärtigen Personen sowie Anpassungen betreffend Publikation eines Todesfalls, Aufbahrung, Beisetzungsablauf und Administrationskosten.