Arni erfüllt Aufnahmepflicht für Geflüchtete im Jahr 2025

Die Gemeinde Arni beherbergt derzeit 24 Schutzsuchende und erreicht damit die gesetzliche Aufnahmepflichtquote. Die Unterbringung bleibt eine Herausforderung.

Ortseinfahrt Richtung der Gemeinde Arni (AG).
Ortseinfahrt Richtung der Gemeinde Arni (AG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Arni AG berichtet, wurden im Jahr 2024 schweizweit insgesamt 27'740 Asylgesuche sowie 16'616 Anträge auf Schutzstatus S gestellt. Für das Jahr 2025 erwartet das Staatssekretariat für Migration (SEM) ähnliche Zahlen.

Zum aktuellen Zeitpunkt geht das SEM für das Jahr 2025 von 17'000 (plus/minus 4000) Anträgen auf Schutzstatus S und von 24'000 (plus/minus 3000) Asylgesuchen aus. Die Szenarien des SEM sind allerdings mit Unsicherheit behaftet und müssen je nach Verlauf des Kriegs in der Ukraine oder der Migrationsbewegungen laufend angepasst werden.

Das SEM hat dem Kanton Aargau im Jahr 2024 insgesamt 2609 Personen zugewiesen. Dementsprechend wird die Unterbringungssituation auch im Jahr 2025 für die Gemeinden und den Kanton herausfordernd bleiben.

Gemeinden sind für Unterbringung und Betreuung zuständig

Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben. Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt.

Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.

Aufnahmepflichtquote wird erreicht

Gemeinden, welche die fortwährend der Lage angepasste Aufnahmepflichtquote nicht erfüllen, erhalten vom Kanton eine Zuweisungsverfügung zur Aufnahme der noch ausstehenden Anzahl Personen beziehungsweise der Meldung von Plätzen.

Bei ungenutztem Ablauf der Vorlaufzeit von 30 Tagen stellt der KSD den betroffenen Gemeinden eine Kostenpauschale für die Ersatzzahlung von 90 Franken pro Person und Tag in Rechnung.

Die Gemeinde Arni nimmt seit 1990 nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht auf.

Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 24,75 Personen beherbergt und betreut Arni derzeit neun vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalitäten Syrien und Irak sowie 15 Personen aus der Ukraine (Ausweis S) in verschiedenen Unterkünften. Ein Reserveplatz ist noch verfügbar, weshalb die Aufnahmepflichtquote aktuell erreicht wird.

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