Bremgarten (AG)

Bremgarten AG: Ex-Freundin auf Social Media als Sexobjekt verkauft

Weil er sauer war, dass seine Freundin sich trennte, bot ein Mann in ihrem Namen sexuelle Dienstleistungen an. Jetzt wurde er verurteilt.

Pornografie
Ein Mann schaut sich auf einem Computer einen Porno an. Foto: Marcus Brandt/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann hat seine Freundin auf Social Media als Sexobjekt angepriesen.
  • Der 28-Jährige musste sich deswegen vor Gericht verantworten.
  • Ihm werden üble Nachrede, Pornografie und weitere Delikte vorgeworfen.

Trennungs-Streit ist für viele nicht ungewöhnlich – dennoch sollte der Respekt einander gegenüber stets erhalten bleiben. Doch bei einem Paar war dieser gänzlich verschwunden, sodass sich der männliche Partner nun vor Gericht behaupten musste.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, soll der 28-Jährige die Trennung seiner Freundin sehr schlecht verkraftet haben. Um Rache zu üben, klaute er ihr Handy und änderte sämtliche Social-Media-Passwörter.

Der Grund? Er wollte Nacktfotos von ihr auf Instagram und Snapchat verschicken – was er dann auch tatsächlich tat. Sogar sexuelle Dienstleistungen soll er in ihrem Namen angeboten haben, heisst es.

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Pornografische Bilder zu sehen auf einem Smartphone. (Symbolbild) - keystone

Es führte dazu, dass mehrere Male Freier bei der Frau zu Hause und auf der Arbeit auftauchten.

Der 28-Jährige muss sich nun vor dem Bezirksgericht Bremgarten rechtfertigen. Wie die «Aargauer Zeitung» weiter schreibt, wurde er wegen Datenbeschädigung, mehrfacher übler Nachrede, Nötigung und Sachbeschädigung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Da der Mann ursprünglich aus der Karibik stammt, fordert sie ebenso einen siebenjährigen Landesverweis.

Richter: «Ihr Verhalten ist das Hinterletzte»

Bei der Handy-Untersuchung des Mannes konnten die Behörden zudem gewalt,- tier- und kinderpornografische Inhalte sicherstellen. Der Mann wurde wegen mehrfacher Pornografie, mehrfacher Gewaltdarstellung und Datenbeschädigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 16’000 Franken verurteilt. Von einem Landesverweis wurde abgesehen.

Der Richter beendete laut der Zeitung die Verhandlung mit den Worten: «Ihr Verhalten ist das Hinterletzte und ganz mies. Auch wenn Sie kleinlaut sagen, es tue Ihnen leid, ich glaube Ihnen nicht. Sie verdienen eine Strafe, die weh tut. Eine Person, mit der man jahrelang zusammen war, quasi als Flittchen anzubieten, was fällt Ihnen ein.»

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