Bremgarten wählt ein neues Stadtratsmitglied

Wie die Stadt Bremgarten mitteilt, wird infolge der Demission von Theo Rau am 19. November 2023 ein neues Mitglied für den Rest der Amtsperiode gewählt.

Blick auf die Gemeinde Bremgarten im Kanton Aargau.
Blick auf die Gemeinde Bremgarten im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Stadtrat Theo Rau hat seine Demission als Stadtrat per Ende des Jahres 2023 eingereicht.

Am 19. November 2023 findet deshalb die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 für ein Mitglied des Stadtrats statt.

Falls ein zweiter Wahlgang notwendig wird, bleibt Theo Rau bis zum Zeitpunkt der Ersetzung im Amt.

Gemäss Paragraf 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei der Stadtkanzlei Bremgarten einzureichen.

Angaben für Wahlanmeldungen

Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr, den Heimatort sowie die Strasse und Hausnummer des Kandidaten enthalten.

Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben.

Die Anmeldung muss zudem im Sinne von Paragraf 29a Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnenden unterzeichnet sein.

Wahlvorschläge sind bis 6. Oktober 2023 einzureichen

Das erforderliche Formular kann bei der Stadtkanzlei Bremgarten bezogen oder auf der Webseite der Stadt Bremgarten heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zu den Wahlanmeldungen sind ebenfalls auf der Webseite der Stadt einzusehen.

Die Wahlvorschläge für Kandidaturen müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, bis spätestens Freitag, 6. Oktober 2023, 12 Uhr, bei der Stadtkanzlei Bremgarten eingereicht werden.

Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

Weitere Kandidaturen sind möglich

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich.

Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro allerdings nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Bei Stadtratswahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

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